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warnen

ID
5916
Bezeichnung
warnen
Beschreibung
Auch wenn der Mediator nicht operativ an der Lösungsfindung beteiligt ist, muss er doch darauf achten, dass alle Aspekte bei der Lösungsfindung beachtet werden. Dazu genügt in der Regel eine Schlüssigkeitsprüfung. Erkennt er, dass die Abschlussvereinbarung unwirksam oder undurchführbar ist, muss er die Parteien warnen. Das gleiche gilt, wenn er Zweifel an lösungsrelevanten Fakten und Daten hat.
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