Prozessverträge
- ID
- 513
- Ungereimtheit
- Prozessverträge
- Betrifft
- Recht
- Problemstellung
- Die Verschwiegenheit der Parteien oder Dritter ist in der Mediation nicht geregelt. Prozessverträge kompensieren das Problem. Die Prozessverträge sind im Gesetz allerdings nicht geregelt und vom Richter nicht zwingend zu beachten.
- Verbesserungsvorschlag
- Prozessverträge als verbindlich regeln und anerkennen. Alternativ: Verschwiegenheitspflicht auf Parteien und Dritte ausdehnen.
- Gesetz
- Status