Gerichtsverfahren ist bereits anhängig
- ID
- 365
- Bezeichnung
- Gerichtsverfahren ist bereits anhängig
- Beschreibung
Ein anhängiges Gerichtsverfahren steht der Mediation grundsätzlich nicht im Wege. Der Mediator muss die Unterschiede herausarbeiten und den Zusatznutzen vorstellen können. Es macht kleinen Sinn die Parteien in eine Mediation zu locken, wo im Grunde kein höherwertiges Ergebnis zu erwarten ist.
Kategorie- Frage
- Geht eine Mediation noch wenn ein Gerichtsverfahren schon anhängig ist?
- Problemlösung
- Premium
- Relevanz
- Erstellt
- Freitag September 9, 2016 18:04:26 CEST
von Trossen Arthur