Ein anhängiges Gerichtsverfahren steht der Mediation grundsätzlich nicht im Wege. Der Mediator muss die Unterschiede herausarbeiten und den Zusatznutzen vorstellen können. Es macht kleinen Sinn die Parteien in eine Mediation zu locken, wo im Grunde kein höherwertiges Ergebnis zu erwarten ist.
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