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Interaktionen

ID
Leitsatz 3369
Bezeichnung
Interaktionen
Leitsatz
Eine Handlung ist niemals nur isoliert zu bewerten, sondern immer nur als Teil einer Interaktionenkette zu betrachten, die durch den Kontext, das Setting, das Verhalten und den Zeitablauf beeinflusst wird. Letztlich ausschlaggebend ist stets die innere Einstellung des Mediators und die Frage, ob und inwieweit diese geeignet war, das Wesen der Mediation
Fundstelle
Haftung
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Recht
Schlagworte