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Beratungshinweis

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Zurück.

Bezeichnung: Beratungshinweis
Beschreibung: Der Mediator ist nach §2 Mediationsgesetz gegebenenfalls verpflichtet auf Beratung hinzuweisen. Diese Pflicht betrifft nicht nur die anwaltliche Beratung. Auch wenn ein Krankheitsverdacht besteht, muss der Mediator darauf hinweisen, dass die Partei die Möglichkeit hat, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wiki Fundstelle: Anzeigen

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Hinweise und Fußnoten

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Siehe auch: Schlagworte. Kategorien