Begriff: Konfliktbeilegungsverfahren
- ID
- 284
- Ungereimtheit
- Begriff: Konfliktbeilegungsverfahren
- Betrifft
- Wissenschaft
- Problemstellung
- Der Gesetzgeber hat überall im Gesetz den Begriff "Streitbeilegung" in "Konfliktbeilegung" ausgetauscht. Damit wird eine Unterscheidung zwischen Streit und Konflikt erschwert (Siehe Streitbeilegungsverfahren)
- Verbesserungsvorschlag
- Wiedereinführung des Begriffs "Streitbeilegungsverfahren" als Oberbegriff oder des Begriffs Streit und Konfliktlösungsverfahren, um deutlich zu machen, dass Streit (=Handeln) einen anderen Angriffspunkt hat als Konflikt (=Ursache)
- Gesetz
- Verfahrensgesetze
- Status