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Widerrufsrecht

ID
1917
Ungereimtheit
Widerrufsrecht
Betrifft
Recht
Problemstellung
Das Widerrufsrecht und die damit korrespondierenden Belehrungen wirken im Mediationsvertrag nicht nur wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit verkrampft, sie sind auch nicht vertrauensfördernd. Siehe die Ausführungen im Beitrag Widerruf.
Verbesserungsvorschlag

Mediation als Ausnahmetatbestand in § 312g Abs. 2 BGB aufnehmen

Gesetz
BGB § 312 g
Status