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Richterausschluß

ID
1751
Ungereimtheit
Richterausschluß
Betrifft
Mediation
Problemstellung
§ 41 ZPO regelt den Richterausschluss in Ziffer 8 für Richter, die an einer Mediation (erwähnt wird das "Mediationsverfahren") oder einem anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mitgewirkt haben. Die Vorschrift lässt Interpretationen zu inwieweit davon auch der Güterichter betroffen ist.
Verbesserungsvorschlag
§ 41 Ziffer 8 ZPO für Güterichter erweitern.
Gesetz
ZPO § 41
Status