Grundsatz der Fairness
- ID
- 16694
- Bezeichnung
- Grundsatz der Fairness
- Beschreibung
- Fairness bezeichnet ein anständiges Verhalten dem anderen gegenüber. Diese Pflicht findet sich im § 242 BGB wieder und führt zu einer allgemeinen Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bei Dauerschuldverhältnissen. In der Mediation wird oft auf die Notwendigkeit zu einem fairen Verhalten hingewiesen.
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- Verfahrenstyp