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Nebenberuf

ID
16489
Bezeichnung
Nebenberuf
Beschreibung
Eine Tätigkeit, bei der Einkünfte erzielt werden, ist eine nebenberufliche Tätigkeit, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollerwerbstätigkeit einnimmt. Dabei wird pauschalierend von einer Wochenarbeitszeit von 14 Stunden (= 1/3 von 42 Stunden) ausgegangen. Dies gilt auch, wenn kein Hauptberuf ausgeübt wird.
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