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Berufsrecht

ID
14890
Ungereimtheit
Berufsrecht
Betrifft
Berufstätigkeit
Problemstellung
Es gibt kein einheitliches Berufsrecht für Mediatoren. Ein Notar darf sich nicht Mediator nennen aber Mediationen durchführen. Ein Anwalt übt den Beruf des Mediators aus, unterliegt aber dem anwaltlichen Berufsrecht. Das Berufsrecht ist für Mediatoren demnach nicht einheitlich geregelt.
Verbesserungsvorschlag
Es sollte klargestellt werden, dass der Beruf des Mediators ein eigenständiger Beruf ist, für den einheitliche Vorschriften gelten. Das sollte im Mediationsgesetz erwähnt werden, sodass §18 BORA und §29 Abs. 1 BNotO die beruflichen Grenzen aufnehmen.
Gesetz
Mediationsgesetz
Status
angezeigt