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Kontrolle der Abschlussvereinbarung

ID
Leitsatz 14744
Bezeichnung
Kontrolle der Abschlussvereinbarung
Leitsatz
Die Abschlussvereinbarung sollte wie jede Vereinbarung so formuliert sein, dass ein Dritter, der die Hintergründe der Vereinbarung nicht kennt, in der Lage ist, die Vereinbarung ohne Nachfrage zu vollziehen und anzupassen falls sich Änderungen ergeben.
Fundstelle
Abschlussvereinbarung
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte
abschlussvereinbarung