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Informationsbeschaffung

ID
14687
Bezeichnung
Informationsbeschaffung
Beschreibung
Die Mediation kennt den Grundsatz der Informiertheit. Informiertheit bedeutet das alle Informationen, die für die Entscheidungsfindung erforderlich sind vorliegen müssen. Wenn entscheidungsrelevante Informationen fehlen, wegen Informationslücken vor. Der Mediator muss darauf hinweisen. Es ist jedoch nicht eine Verpflichtung die Informationen zu beschaffen. Die Informationsbeschaffung ist eine Aufgabe der Parteien. Es obliegt also ihrer Entscheidung, ob sie die fehlenden Informationen beibringen oder nicht.
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