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Zuordnung des Argumentierens

ID
Beispiel 14589
Bezeichnung
Zuordnung des Argumentierens
Beispiel
Die Mediation befindet sich in Phase drei. Die Gegenpartei kommentiert die Äußerung der Gegenseite. Sie beschwert sich über die Art der Argumentation und meint, das gehöre nicht hierhin. Dem Mediator sollte auffallen, dass ein Argumentieren kaum in die Phase drei passt und dass die Frage, was in der Mediation zu erörtern ist oder nicht entweder eine Frage des Themas (also der Phase zwei), oder des grundsätzlichen Vorgehens (also der Phase eins) ist. Wenn er sich auf den Einwand einlässt, wird er kaum umhin kommen entweder Phase eins oder Phase zwei nachzubessern. Wenn er die Mediation mechanisch abgespult, mag er den Einwand überhören.
Fundstelle
Phasenlogik
Zuordnung
Fall, Kontext, Technik
Schule
Schlagworte
Gewichtung
(0)