Anwaltszwang
- ID
- 14202
- Bezeichnung
- Anwaltszwang
- Beschreibung
- Es gibt Verfahren, bei denen sich die Parteien vor Gericht durch einen Anwalt vertreten lassen müssen. Die Pflicht, einen Anwalt beizuziehen, wird als Anwaltszwang bezeichnet. Mediatoren müssen wissen, wann ein Anwalt gegebenenfalls einzuschalten ist (z.B. bei Scheidung), um ihn rechtzeitig einzubeziehen.
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- Verfahrenstyp