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Meinungsmacht

ID
12710
Bezeichnung
Meinungsmacht
Beschreibung
Der Schlichter soll Lösungen herbeiführen. Damit das gelingt, macht er sich Gedanken über die Lösung und bildet dazu eine möglichst überzeugende Meinung. Die Parteien sollen sich nicht nur an der Meinung orientieren. Sie werden auch versuchen, die Meinung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. In der Schlichtung spielt die Einschätzung des Schlichters eine wichtige Rolle zur Meinungsbildung. Sein Einfluss als Meinungsmacht bezeichnet.
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