Rechtsgestaltung
- ID
- 12695
- Bezeichnung
- Rechtsgestaltung
- Beschreibung
- Die Rechtsgestaltung grenzt sich von der Rechtsanwendung ab. Die Privatautonomie garantiert die Freiheit bei der Gestaltung von Rechtsverhältnissen, etwa durch Vertrag.
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- Verfahrenstyp