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Koordinierung angrenzender Dienstleistungen

ID
Aufgabe 12366
Bezeichnung
Koordinierung angrenzender Dienstleistungen
Beschreibung
Der Mediator hat darauf zu achten, dass die Dienstleistungen der von den Parteien beauftragten Berater, Therapeuten und Urkundspersonen im Einklang mit der Mediation erfolgen.
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
erforderlich
Zuordnung
integrierte Mediation
Fundstelle
Konsolidierung
Rechtsquelle
Schlagworte