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Prüfung der Mediationsfähigkeit

ID
Aufgabe 12309
Bezeichnung
Prüfung der Mediationsfähigkeit
Beschreibung
Der Mediator hat sich davon zu überzeugen, dass die Partei in der Lage ist, dem Gedankengang der Mediation zu folgen, die Lösungskriterien zu erarbeiten und die darauf bezogene Vereinbarung abzuschließen. Er muss gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass sich diese Hindernisse überwinden lassen.
Verwendung
durchgängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
Fundstelle
Verhandlungsfähigkeit
Rechtsquelle
Schlagworte