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BORA §7a - Mediator

ID
12202
Kürzel
§7a BORA
Kurzbezeichnung
BORA §7a - Mediator
Bezeichnung (offiziell)
Mediator
Beschreibung
Die BORA ist die Berufsordnung für Rechtsanwälte. §7 BORA besagt, wann sich ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Mediator nennen darf.
Typ
Satzung
Institution
BRAK
Verwendung
Fundstelle
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Datum
Tags
mediator    benennung