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Der Mediator stellt keine Balance (Gleichgewicht) zwischen den Parteien her

ID
12055
Bezeichnung
Der Mediator stellt keine Balance (Gleichgewicht) zwischen den Parteien her
Kategorie
Mediation
Methodik
Fehlertypologie
Das Prinzip der gleichen Augenhöhe verlangt, dass die Parteien nicht nur gleichberechtigt, sondern auch in gleicher Weise befähigt an den Verhandlungen teilnehmen können. Ungleichgewichte können entstehen, bei persönlichen Defiziten einer Partei (z.B. Demenz) bei einer Abhängigkeit oder bei einer zahlenmäßigen Unterlegenheit. Der Mediator muss darauf achten, ob ein Ungleichgewicht besteht und gegebenenfalls darauf hinwirken, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln können.
Fehlerbehebung
Das Ungleichgewicht muss angesprochen werden. Der Mediator muss sich vergewissern, dass die Partei dem bisherigen Verlauf der Mediation folgen konnte und ausreichend zu Wort gekommen war. Für den weiteren Verlauf der Mediation sind Vorkehrungen zu treffen, dass dies möglich wird.
Fehlervermeidung
Die Allzuständigkeit kann dazu beitragen, das Ungleichgewicht aufzufangen. Gegebenenfalls ist über die Hinzuziehung eines Beistandes nachzudenken. Bei Personenmehrheiten kann er Sprecher auswählen. Die Ping-Pong technik besorgt in etwa gleiche Redeanteile usw.
Gewichtung
wichtig!
Rechtsquelle
Fundstelle
Gruppen
Schlagworte
Erstellt
Dienstag August 3, 2021 16:18:59 CEST
von Arthur Trossen