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Einrede der Verjährung

ID
Leitsatz 11902
Bezeichnung
Einrede der Verjährung
Leitsatz
Die Einrede der Verjährung hindert die Durchsetzung des Anspruches dauerhaft (§ 214 Abs1 BGB; peremptorische Einrede).
Fundstelle
Rechtskunde-BGB
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte