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Bedingungen im Rechtsgeschäft

ID
Leitsatz 11898
Bezeichnung
Bedingungen im Rechtsgeschäft
Leitsatz
Wichtig ist, dass sich die Rechtslage alleine durch Eintritt der Bedingung (das gilt auch für die Befristung) ändert. Eines weiteren Rechtsgeschäfts bedarf es nicht, um die Rechtsfolge nach Bedingungseintritt zu regeln. Zum Schutz desjenigen, der Begünstigter einer Bedingung ist, siehe § 160 BGB.
Fundstelle
Rechtskunde-BGB
Schule
Kategorie
Schlagworte