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Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen

ID
Leitsatz 11896
Bezeichnung
Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen
Leitsatz
Die schwebende Unwirksamkeit ist der wichtigste Unterschied zum Geschäft, das ein Geschäftsunfähiger vornimmt: Jenes ist nichtig, dieses nur schwebend unwirksam.
Fundstelle
Rechtskunde-BGB
Schule
Kategorie
Schlagworte