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Klärung der Mediationsbereitschaft

ID
Aufgabe 11084
Bezeichnung
Klärung der Mediationsbereitschaft
Beschreibung
Die Mediationsbereitschaft wird von der Freiwilligkeit unterscheiden. Sie hebt die innere Bereitschaft, sich auf die Mediation einzulassen heraus. Die Bereitschaft kann nicht (immer) unterstellt werden. Sie ist gegebenenfalls vom Mediator zu hinterfragen.
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
integrierte Mediation
Fundstelle
integrierte Mediation
Rechtsquelle
Schlagworte