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Hilfe, die Sachlage zu erkennen.

ID
Aufgabe 11076
Bezeichnung
Hilfe, die Sachlage zu erkennen.
Beschreibung
Diese Pflicht ergibt sich aus §2 Abs. 6 Mediationsgesetz (Infoprmiertheit)
Verwendung
Phase 5, durchgängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
Mediation allgemein
Fundstelle
Pflichtenverzeichnis
Rechtsquelle
Schlagworte