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Vergewisserung dass Ablauf und Grundsätze verstanden wurden

ID
Aufgabe 11074
Bezeichnung
Vergewisserung dass Ablauf und Grundsätze verstanden wurden
Beschreibung
Diese Pflicht ergibt sich aus §2 Abs. 2 Mediationsgesetz
Verwendung
Phase 1
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
Mediation allgemein
Fundstelle
Initialisierung
Rechtsquelle
Schlagworte