Offenlegung der Vorgeschichte
- ID
- Aufgabe 10988
- Bezeichnung
- Offenlegung der Vorgeschichte
- Beschreibung
- §3 Abs 1 Mediationsgesetz erwartet, dass der Mediator alles sagt, was seine Neutralität in Frage stellen kann. Dazu zählt die Vorgeschichte, Vorkontakte usw.
- Verwendung
- Phase 1
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- integrierte Mediation
- Fundstelle
- Initialisierung
- Rechtsquelle
- Schlagworte