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Ausbildungsforum

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Gibt es eine Frist, innerhalb der die Mediationsausbildung abgewickelt sein muss?

Anlass für die Frage sind Kursteilnehmer, die ihre Ausbildung über einen längeren Zeitraum unterbrochen haben und dann fortsetzen wollen. Die Frage ist nun, ob sie das können oder ob sie die Ausbildung erneut vornehmen müssen, wenn die Unterbrechung 1,2,3,4,5 Jahre opder länger gedauert hat.
Die Ausbildungsverordnung regelt Fristen für die Supervision während oder innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung, für die folgenden 4 Supervisionen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Bescheinigung über den Abschluss der Ausbildung ausgeführt sein müssen und die Fortbildung im Übrigen. Eine Regel für die Ausbildungsdauer uind den Zeitraum, in dem die Ausbildung abgewickelt werden muss gibt es offenbar nicht. Was die Ausbildungsdauer anbelangt ist von 120 Präsenzstunden die Rede. Es wird nicht gesagt, in welchem zeitlichen Abstand sie zu vollziehen sind. Mithin gelten didaktische Grundsätze. Eine Ausbildung würde unstreitig nicht als wertig anzusehen sein, wenn 120 Stunden in 10 Jahren, also im Rythmus von 1 Stunde pro Monat abgewickelt werden. Ebensowenig bedenklich ist es, wenn sie an einem Stück abgewickelt werden, sodass die Ausbildung in 14 Tagen vollzogen ist. Die Ausbildungsdauer mussw sich aus dem Curriculum ablesen lassen und vom Ausbildungskonzept gedeckt sein.