Wortergreifung
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Die Wortergreifung bildet den Gegensatz zur Worterteilung. Im einen Fall wird die Sprecherlaubnius gewährt. Im anderen Fall wird sie sich selbst erteilt oder einfach genommen. Die Wortergreifung kann situationsabhängig ganz verschiedenartig ausfallen und dementsprechend vielfältig motiviert sein. Bemerkenswert ist zunächst, dass oder wenn es eine Partei überhaupt für nötig erachtet, das Wort ergreifen zu wollen oder zu müssen. Um ihre Bedeutung zu erfassen, kommt es darauf an, wie die Wortergreifung erfolgt.
Die Motive, der anderen Partei oder dem Mediator ins Wort zu fallen, können aus einem Dominanzverhalten, einem Kontrollbedürfnis, emotionalen Beweggründen oder einem Mitteilungsbedürfnis resultieren. Der Mediator sollte das Motiv kennen, um adäquat einschreiten zu können. Durch klare Regeln und respektvollen Umgang kann die Wortergreifung dazu beitragen, produktive und harmonische Gespräche zu führen.
Alias:
Siehe auch: Wut Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -