Wo Vorschläge möglich sind
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Die Frage, ob und wann Mediatoren Vorschläge unterbreiten dürfen oder nicht führt häufig zur Verunsicherung und zu Fehleinschätzungen über die Mediation. Dazu ein Beispiel:
Der Mediator hat gelernt, dass Vorschläge in der Mediation nicht erlaubt seien. Vorschläge seien in einer Schlichtung angebracht, aber nicht in einer Mediation. Möglicherweise haben Vorschläge auch zu der Einschätzung in der Evaluierung des Mediationsgesetzes geführt, wo behauptet wurde, dass 91% der Mediationen nicht schulmäßig, sondern mit situationsbezogenen Abweichungen durchgeführt wurden.1
Die Praxis scheint Abqweichungen vom idealtypischen Modell der Mediation einzufordern. Also können Vorschläge durchaus ein Werkzeug sein, das zur Lösungsfindung beiträgt. Um, der Frage nachzugehen, ob und wann Vorschlägfe in der Mediation möglich sind oder nicht, soll zunächst geklärt werden, was Vorschläge überhaupt sind.
Definition und Abgrenzung von Vorschlägen
Definitionsgemäß ist ein Vorschlag eine unverbindliche Empfehlung, eine Idee oder ein Plan, den jemand äußert, um eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Vorgehen anzuregen. Ein Ratschlag ist hingegen eine Empfehlung oder eine Orientierungshilfe, die jemand gibt, um eine andere Person bei der Lösung eines Problems oder bei einer Entscheidung zu unterstützen. Der Unterschied zwischen einem Vorschlag und einem Ratschlag liegt in der Absicht und der Art der Kommunikation.
Die Problematik von Vorschlägen in der Mediation
Wo ist das Problem, wenn der Vorschlag ein Vorgehen anregt ohne es festzulegen? Die Zulässigkeit von Vorschlägen ist eindeutig zu beantworten, solange es sich um Vorschläge betreffend das Verfahren handelt.
- Verfahrensvorschläge in der Mediation
- Wenn Sie sich vor Augen halten, dass der Mediator anders als der Richter keinerlei Entscheidungsbefugnisse besitzt, auch nicht hinsichtlich des Verfahrens, hat er kaum eine andere Möglichkeit, als Vorschläge zu unterbreiten, auf die sich die Parteien verständigen können. Es dürfte unstreitig sein, dass Vorschläge das Verfahren betreffend unproblematisch und sogar geboten sind. Verfahrensvorschläge sind beispielsweise:
- Sach- und Themenvorschläge
- Nach § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz wirkt der Mediator darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Der Mediator kann die Parteien nicht zwingen, sich mit relevanten Sachfragen auseinanderzusetzen. Er kann aber eindringlich darauf hinweisen und vorschlagen, dies zu tun. Das gleiche gilt für die zu besprechenden Konfliktthemen.
- Lösungsvorschläge
- Problematisch sind allerdings Lösungsvorschläge. Es ist die Aufgabe der Parteien selbst Lösungen zu finden. Wenn der Mediator Lösungen vorschlägt, könnten die Parteien daran gehindert werden, selbst nach Lösungen zu suchen. Besonders dann, wenn der Eindruck entseht, dass sich der Mediator für das Finden einer Lösung für zuständig hält, könnte es zu einer Verschiebung des Kommunikationsmodells und der damit einhergehenden Verantwortlichkeiten führen.
Bedeutung für die Mediation
Eine Regel, dass Vorschläge grundsätzlich nicht zulässig sein sollen in der Mediation, ist sachwirdrig. Sie würde der Mediation nicht gerecht werden. Der dementsprechende Leitsatz wurde als ein falscher Mythos der Mediation identifiziert.2 Es bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung, ob welche Vorschläge wie mit der Mediation kompatibel sind oder nicht. Es gibt durchaus Vorschläge, die ihre gut gemeinte Wirkung verlieren, wenn sie befolgt werden. Das betrifft alle Maßnahmen, die eine eigene Initiative und eine Einsicht erfordern.
Was tun wenn ...
- Mediator macht Vorschläge
- Der Mediator schlägt vor, sich zu entschudligen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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