Bewertung | Die Bewertung ist von der Suche zu unterscheiden und kommt immer erst am Schluss |
Verbindlichkeit der Abschlussvereinbarung | Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig von der Frage der Wirksamkeit oder der Fehlerhaftigkeit der Mediation zu beurteilen. Fehler in der Mediation schlagen also nicht notwendigerweise auf die Abschlussvereinbarung durch, die wegen der Fehler also weder anfechtbar noch nichtig ist. |
Dimensionen | Wenn Sie die Informationen den Dimensionen der Informationsmetaebene zuordnen, wissen Sie erstens, wo sie hingehören und zweitens, wie damit umzugehen ist. Ordnen Sie die Information also zunächst einer Dimension zu. Positionieren Sie die Information an die Stelle im Verfahren, wo die Dimension eingeordnet wird. Bearbeiten Sie die Information erst dann, wenn der Schritt an der Reihe ist. |
Eigenschaften und Wesen der Mediation | Was dem Wesen der Mediation zuwiderläuft, ist KEINE Mediation! |
Therapie und Mediation | Die Mediation ist KEINE Therapie. Sie kann der Therapie jedoch zuarbeiten und eine hervorragende Ergänzung darstellen, die auch der Therapeut nutzen kann. |
| Die Mediation ist weder eine Rechtsberatung noch eine Rechtsentscheidung! Trotzdem spielt beides in der Mediation eine Rolle. Die Mediation geht weit über das juristische Denken hinaus, ohne sich darüber hinwegzusetzen. |
Zweck, Einigung und Mittel | Der Zweck der Mediation ist nicht die Einigung. Die Einigung ist ihr Mittel zum Zweck. |
Streitdimensionen | Je mehr Streitdimensionen ein Verfahren abdeckt, umso umfassender ist die Konfliktbearbeitung. |
Lösungsorientierung und Nutzenorientierung | Die Mediation knüpft die Lösung nicht an das Problem, sondern an den zu erzielenden Nutzen. Sie ist damit nutzenorientiert und nicht lösungsorientiert. Der Nutzen ergibt die Kriterien, an denen die Lösung zu messen ist. |
Kenntnis des Wesens der Mediation | Um die vom Gesetzgeber umschriebenen Aufgaben wirkungsvoll in den Prozess der Mediation einbeziehen zu können, muss der Mediator ihre Bedeutung und Funktionsweise kennen und auf das Wesen beziehen können |
Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes | Eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Mediation, die einen Mediationsvertrag als Rechtsgrundlage erfordert. |
Verschwiegenheitspflicht und Verschwiegenheitsrecht | Der Mediator hat eine Verschwiegenheitspflicht, kein Verschwiegenheitsrecht! |
Mediation als Spiel | Je besser die Partei das "Spiel" (die Mediation) versteht und je größer ihr Interesse ist, das "Spiel" zu spielen (nach einer Lösung zu suchen), desto besser kann sie mitspielen! |
Vorteile der Mediation (Zusammenfassung) | Die Mediation hat gegenüber anderen Verfahren und Vorgehensweisen den Vorteil, dass sie den Nutzen nach vorne stellt, ein auf wechselseitigem Verstehen basierendes Einvernehmen herstellt und nur die Kosten verursacht, die dem Bedarf der Parteien entsprechen. |
Kostenvergleich und Kostenrisiko | Je größer der Streit, desto größer ist auch das Kostenrisiko. Die Kosten eines streitigen Verfahrens orientieren sich am Streit. Die Kosten eines einvernehmlichen Verfahrens orientieren sich am Bedarf. Im Einvernehmen verringert sich der Unterstützungsbedarf. |
Konfliktertrag | Der Konfliktertrag bezieht sich auf den Zustand der von vorne herein bestehenden oder der wiedererlangten Konfliktfreiheit. Er beschreibt, ob der Konflikt und die Art und Weise seiner Beilegung unter dem Strich eher Vor- oder Nachteile eingebracht hat.
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Berechnung der Konfliktkosten | Immer wenn der Aufwand zur Herbeiführung der Lösung und der Aufwand zur Herbeiführung des Nutzens zusammen größer sind als die Kosten zur Schadensbeseitigung, spricht die Kalkulation dafür, einen anderen Weg zur Konfliktlösung einzuschlagen. |
Mediationsverständnis | Das zugrundeliegende Mediationsverständnis ist ausschlaggebend für die Festlegung der Pflichten des Mediators. Je klarer das Mediationsverständnis definiert ist umso definitiver lassen sich die Pflichten ermitteln. |
Zwang zur Mediation | Der Zwang zur Mediation macht die Mediation nicht groß, sondern klein. |
Verantwortung des Richters | Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes. |