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Richter, Richtermediator & Co

Laut Wikipedia ist der Begriff Richter an dem Lateinischen rector „Leiter“, „Führer“ angelehnt. Der Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt1 . Die Betonung liegt auf dem öffentlichen Amt, wenn sich der gesetzliche Richter vom Schiedsrichter unterscheiden soll. Der Richter wird ernannt. Wer wie zu ernennen ist, regeln die Richtergesetze.

Begriffe

Für die Zwecke der Mediation sind folgende Begriffe zu unterscheiden:

  1. Erkennender Richter (der zur Entscheidung berufene Richter)
  2. Prozessrichter (der zur Entscheidung berufene Richter)
  3. Ersuchter Richter (der zur Rechts- oder zur Prozesshilfe hinzugezogene Richter
  4. Mediationsrichter, gerichtlicher Mediator oder Richtermediator (diese Begriffe sind nicht mehr gebräuchlich und durch den Güterichter abgelöst)
  5. Güterichter: Der nicht entscheidungsbefiugte Richter in einer Güteverhandlung

Rollen

Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Richter gehören der dritten Staatsgewalt, der Judikative an. Ihre Aufgabe ist das Recht unparteiisch, autoritativ und damit verbindlich zu verwirklichen2 .

Der Richter kann unterschiedliche Rollen einnehmen. Weil er in jeder Lage des Verfahrens darauf bedacht sein soll, eine gütliche Einigung der Parteien zu ermöglichen, hat er auch eine Schlichterrolle. In beiden Fällen ist er neutral und dem Staat verpflichtet.

Verantwortung

Die Verantwortung des Richters endet mit der rechtsgetreuen Durchführung des Verfahrens und der gesetzestreuen Rechtsprechung über den zu entscheidenden Fall. Oft haben die Parteien weitergehende Erwartungen. Welchen Nutzen die Entscheidung hat und wie sie das Leben der Parteien verändert, ist aber nicht Gegenstand des Rechts und somit ist es auch keine Aufgare des Richters, dafür zu sorgen. Derartige Entscheidungen fallen in den Verantwortungsbereich der Parteien. Sie müssen sich überlegen, ob und inwieweit das Recht ihnen überhaupt behilflich sein kann. Die Verantwortung des Richters endet bei der korrekten Rechtsanwendung, nicht bei den Wirkungen und Folgen, die mit der nachgefragten Rechtsentscheidung einher gehen oder dadurch ausgelöst werden.

Güterichter

Mit der Einführung des Gesetzes zur Föderung der Mediation wurden die erkennenden Richter ermächtigt, das Verfahren zum Zweck der Durchführung einer Güteverhandlung an einen Richter zu verweisen, der selbst in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist. § 278 Abs. 5 ZPO besagt:

Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.


Seit dem Mediationsförderungsgesetz Gesetz zur FördMit der Seine Aufgabe besteht darin,

Richermediator
Der Begriff
Mediationsgesetz-§9

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2021-11-06 20:39 / Version 16.

Aliase: Prozessrichter, Richtermediator
Siehe auch: Güterichter, Schiedsrichter, Schlichter
Bearbeitungshinweis: Textvollendung und Programmvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Bernard Sfez
Seite zuletzt geändert am Montag November 18, 2024 01:01:59 CET.

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