Regeln für den eMailverkehr in der Mediation
Diese Regulierungsvorschläge basieren auf Erfahrungen mit der asynchronen Kommunikation innerhalb der Mediation. Betrachten Sie die Regeln bitte als ein Vorschlag, der gegebenenfalls mit den Partreien zu vereinbaren ist. Rechtlich betrachtet gehört er zur Mediationsdurchführungsvereinbarung.
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Regeln für die eMail-Kommunikation in der Mediation
Ergänzend zur Mediationsdurchführungsvereinbarung und zur Optimierung des Verfahrens verständigen sich die Parteien mit dem Mediator auf folgende Regeln für den e-Mailverkehr zwischen den Parteien und dem Mediator:
- eMails können versendet werden.
- eMails an den Mediator sind in cc an die Gegenseite zu richten.
- Der Mediator wird mit der Fuktion "an alle antworten" reagieren.
- Es ist möglich eMails nur an den Mediator zu richten. Diese unterliegen dann, ebenso wie die Reaktion des Mediators, den Regeln für getrennte Gespräche i.S.d. §2 Abs. 3 Mediationsgesetz. Die Mails werden als vertraulich behandelt. Die Parteien geben an, welche Inhalte davon vertraulich sind, indem sie den Vertraulichkeitsvermerk unter jede eMail schreiben.
- eMails werden nur bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert.
- Eine Offenlegung oder Weiterleitung an die andere Partei ist nur soweit möglich, inwieweit das Mail nicht der Vertraulichkeit des Einzelgesprächs unterliegt.
Ort..., den ……………… (………… Uhr)
Unterschriften bzw. elektronische Bestätigung
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, den Hinweise für Interessierte beizulegen.
Alias: eMailRegeln
Siehe auch: Onlinemediation
Prüfvermerk: