Mediationsabrede(n)
Wissensmanagement » Fachbuch Mediation / 7. Buchabschnitt» Sowohl der zu Beginn der Mediation abzuschließende Mediationsvertrag als auch die Mediationsdurchführungsvereinbarung können nicht alle Eventualitäten abdecken, die im Verlauf der Mediation aufkommen. Deshalb bietet die sogenannte Mediationsabrede eine sinnvolle Ergänzung. Ihre rechtlichen Anforderungen und die Wirkungen dieser Absprachen werden in diesem Beitrag erläutert.
Position im Fachbuch
Buch: Fachbuch Mediation
Abschnitt: Recht
Hauptkapitel: Vereinbarungen
Kapitel: Mediationsabrede
Dieser Beitrag: MA
Weiter: AV
Unterkapitel
keine
Erweiterung
Rechtskunde
Vertragsrecht
Vereinbarungen = MV ⇒ (MDV + MA) ≠ AV
Man könnte die Mediationsdurchführungsvereinbarung als einen offenen Vertrag begreifen, der durch die Mediationsabsprachen verfahrensabhängig konkretisiert wird.
Vereinbarungen in der Mediation / Prozessrecht
Rechtssystematik
Man sollte die rechtliche Bedeutung der Mediationsabrede nicht unterschätzen. Die Abstimmung über die Themen in der Phase 2 beispielsweise bewirkt eine Erlaubnis über das Thema (und kein anderes ) zu sprechen. Sie legt den Mediationsgegenstand fest, so dass Gespräche über andre, nicht genehmigte Themen außerhalb der Mediation stattfinden.
Rechtsgrundlage
Rechtstechnisch ist die Mediationsabrede eine Erweiterung der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Demzufolge orientiert sie sich an ihr. Beide Vereinbarungen zusammen gestalten das Verfahrensrecht. Hier werden die Bedingungen für die Ausführung der Mediation festgelegt, an denen sich die Mediationsdurchführungsvereinbarung zu orientieren hat.
Vertragsrecht
Die Regeln über das Vertragsrecht finden Anwendung.
Formbedürftigkeit
Irgendwelche Formvorschriften gibt es nicht.
Nachweis
Siehe die Ausführungen zur Protokollierung.
Alias: MA, Mediationsabreden