Die Leitsatzdatenbank
Mediation ist nicht gleich Mediation. Ihre Varianz verwirklicht sich in einer Vielfalt, in der sich ganz unterschiedliche Sichten auf die Mediation und Lehren offenbaren. Sie zu erfassen und gegenüberzustellen ist eine Chance, die Ihnen mit der Lehrsatz-Datenbank zur Verfügung gestellt wird.
Die Datenbank erfasst alle Theoreme, Lehr- und Merksätze, die in den Text der Wikiseiten eingearbeitet sind. Die Datenbank erlaubt ihre Überarbeitung und erleichtert das Auffinden der Merksätze. Auch sind Zuordnungen möglich. Die Zuordnung zu den Kategeorien erlaubt die Gliederung und Sortierung. Die Zuordnung zu unterschiedlichen Schulen erlaubt ihre Validierung und hilft, die unterschiedlichen Lehren und Sichten auf die Mediation zu erkennen und gegeneinander abzugrenzen.
ItemID - Merk- oder Leitsätze werden im Text mit der Merke-Box bersonders hervorgehoben. Klicken Sie auf die ItemID, gelangen Sie in den Datensatz, wo Sie die Zordnung zu einer Schule und den Link auf die Seite finden, in die der Leitsatz eingearbeitet wurde. Die Zuordnung zu Schulen soll dazu beitragen, die Unterschiede in Ausbildung und Lehre herausarbeiten zu können.
ID | Leitsatz | Kategorie | Gewichtung |
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3229 |
Denken und Verstand in der Mediation: Denken bedeutet, durch die Aktivität des Verstands zu Aussagen, Gedanken und Schlussfolgerungen zu gelangen. Dabei ist die Erkenntnis die Einsicht, die Schlussfolgerungen einerseits ermöglicht und andererseits aus ihnen resultiert. Die Mediation ist mehr als alle anderen Verfahren darauf angewiesen, dass die Parteien zu Erkenntnissen gelangen. |
Denken | |
3250 |
Trial and Error als Lernprozess in der Mediation: Das in der Mediation anzuwendende Trial and Error Prinzip ist ein Lernprozess, von dem der Mediator und die Parteien profitieren weil Fehlannahmen ausgeschaltet werden.
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Entscheidungen | |
3268 |
Die Information: Während die Mediation beschreibt, welche Informationen wie zu Erkenntnissen führen, beschreiben die Werkzeuge, wie die Informationen beizubringen und auszuwerten sind. |
Techniken | |
3269 |
: Die Verwendung der Werkzeuge muss stets dem Wesen der Mediation entsprechen! |
Techniken | |
3272 |
: Was nicht dem Wesen der Mediation entspricht, ist keine Mediation! |
Verständnis | |
3273 |
: Die Mediation beschreibt eine Verfahrensweise, mit der die Parteien durch eine Verstehensvermittlung über alle relevanten Informationen verfügen, die es ihnen ermöglichen, eine am allseitigen Nutzen orientierte Lösung zu finden. Die Lösung lässt sich auf die gesamte Komplexität der zu klärenden Fragen ein und vergleicht die gefundene Lösung mit dem möglichen Ergebnis anderer Verfahren. |
Verständnis | |
3274 |
: Nur wenn die Komplexität (des Falles) gesehen und verstanden wird, lässt sich der Konflikt vollständig beilegen. Nur wenn die Komplexität (der Mediation) gesehen und verstanden wird, lässt sie sich vollständig zur Entfaltung bringen. |
Komplexität<br/> Verständnis | |
3276 |
: Das Ziel der Mediation ist es, eine Lösung zu finden |
Ziel und Zweck | |
3283 |
: Der aus den Interessen abzuleitende NUTZEN ergibt die Lösungskriterien |
Verständnis | |
3342 |
: Die Mediation ist mit einem Handwerk zu vergleichen, das Kunstfertigkeit erfordert. Es gibt Kunstregeln und Pflichten, die es zu beachten gilt unabhängig davon, ob der Mediator ein Handwerker oder ein Heimwerker ist |
Wirtschaft | |
3375 |
: Nicht jeder Fehler ist eine Pflichtverletzung und nicht jede Pflichtverletzung begründet eine Haftung |
Haftung | |
3386 |
: Je mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit |
Konfliktarbeit | |
3792 |
: Der Gegenstand des Verfahrens wird in der Mediation nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien erarbeitet. Er orientiert sich an den Fragen, die zu klären sind, damit der Konflikt insgesamt oder zu einem festgelegten Teil gelöst werden kann. |
Ablauf | |
3815 |
Die privatrechtliche Konfliktlösung: Zwischen Vorrang einer privatrechtlichen Konfliktlösung und dem Zwang zu einer privatrechtlichen Konfliktlösung besteht ein zu unterscheidender, gravierender Unterschied. |
Geeignetheit | |
3883 |
: Wenn das Gesetz die Mediation regeln will, muss es sich selbst an ihren Merkmalen messen lassen. Anderenfalls regelt das Gesetz etwas anderes als die Mediation und macht aus der Mediation ein anderes Verfahren. |
Mediationsprozess | |
3893 |
: Der Weg in die Kooperation muss erleichtert, der Weg in die Konfrontation muss erschwert werden |
Strategie | |
3894 |
: Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung, während die Schlichtung eine Lösungsvermittlung ist. |
ADR Verfahren | |
3906 |
: Der Verfahrenszweck hat das Ziel, den Lösungszweck herbeizuführen. |
Verständnis | |
3909 |
: Ein Fehler im Verfahren wirkt sich bei den einvernehmlichen Verfahren nicht auf das Ergebnis aus. Die einmal getroffene Abschlussvereinbarung bleibt also trotzdem wirksam. |
Mediationsprozess | |
3921 |
: An der Andersartigkeit des Denkens lässt sich erkennen, ob und inwieweit ein Mensch das mediative Denken verinnerlicht hat. Wenn er es verinnerlicht hat, geht er mit Streit, Lösungen, Bewertungen und Argumenten anders um! |
Verständnis | |
3922 |
: Die Mediation verwirklicht sich, indem verschiedene Denkweisen ineinandergreifen! |
Verständnis | |
3931 |
: Die Parameter des Verfahrenskriteriums Zielsetzung sind:
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Ziel und Zweck | |
4163 |
: Der Mediator muss sich im Klaren darüber sein, dass das Recht optional eine alternative Lösung herbeiführen kann und dass das Ergebnis am Recht zu messen ist! |
Recht | |
4182 |
: Die Ausbildung muss sich an den herauszubildenden Kompetenzen orientieren, die sich wiederum auf eine korrekte Durchführung der Mediation beziehen lassen! |
Kompetenz | |
4203 |
: Nur wer ein gemeinsames Ziel verfolgt, kann einen gemeinsamen Weg gehen. |
Ziel und Zweck | |
4208 |
: Das auf den Nutzen ausgerichtete Ziel macht die Mediation zu einem nutzenorientierten Verfahren. |
Verständnis | |
4221 |
: Die Persönlichkeit des Mediators definiert sich nicht über die Ausbildung. Sie ist allenfalls ein Indikator dafür. Die Persönlichkeit zeigt sich an der Art des Denkens und wie der Mediator mit sich und seinen Mitmenschen umgeht |
Kompetenz | |
4223 |
: Die Verstehensvermittlung erstreckt sich auf alles, was die Parteien verstehen müssen, damit sie sich am Ende ein Angebot unterbreiten können mit dem sie einvernehmlich den Konflikt beilegen. |
Verstehensvermittlung | |
4277 |
: Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem sich Verfahrensfehler nicht auf das rechtliche Ergebnis auswirken! |
Recht | |
4285 |
: Wenn Mediator ein Beruf ist, lautet die korrekte Berufsbezeichnung eines als Mediator auftretenden Anwaltes Mediator, wenn er professionell Mediationen anbietet. |
Berufsrecht | |
4289 |
: Der Mediator ist stets verpflichtet, die Rolle eventuell zu beteiligender Anwälte zu klären! |
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4291 |
: Wenn die Mediation als ein Verfahren (im Sinne des Mediationsgesetzes) zum Einsatz kommt, ist das Mediationsgesetz anwendbar. Wenn die Mediation (lediglich) als Methode angewendet wird ist das Mediationsgesetz NICHT einschlägig! |
Mediation | |
4298 |
: Die Verordnungsermächtigung des § 6 MediationsG ermächtigt nicht dazu, ein behördliches Zulassungssystem oder eine behördliche Kontrolle der Ausbildung einzurichten. Bis dahin gibt es keine staatliche Ausbildung zum Mediator. |
Mediator | |
4300 |
: Wenn die Mediation eine Vermittlung ist, dann ist das Verstehen die Kompetenz, die den Mediator auszeichnet. Je mehr er versteht, umso mehr kann er vermitteln! |
Kompetenz | |
4355 |
: Solange der Gesetzgeber dazu keine Regelung trifft, steht es den Instituten frei, ob sie sich überhaupt von irgend jemandem akkreditieren lassen wollen oder nicht. |
Ausbildung | |
4390 |
: Das Recht der Mediation ist nur dann einschlägig, wenn das Verfahren unter den Begriff Mediation zu subsummieren ist, wie er im Mediationsgesetz definiert wurde! Aus §5 Mediationsgesetz ergibt sich, dass solche Mediationen nur von einem ausgebildeten Mediator durchgeführt werden können. |
Mediationsrecht | |
4438 |
: Wer nicht gegen, sondern mit der Dynamik des Konfliktes arbeitet, nutzt dessen Energie, um sie für einen konstruktiven Aufbau zu verwenden. |
Konfliktarbeit | |
4646 |
: Das Gerichtsverfahren beherrscht sowohl die Konfrontation wie die Kooperation. Die reine Mediation gelingt nur mit der Kooperation. Das Güterichterverfahren ist näher an der Schnittstelle zwischen Kooperation und Konfrontation, was den Strategiewechsel gegebenenfalls begünstigt. |
Justiz | |
4651 |
Bedarf nach Mediation: Ein Konsument (Kunde) erwirbt (kauft) nur was er braucht und was er selbst nicht herstellen kann! Die Mediation muss diese Fragen in einer Sprache beantworten, die der Konsument versteht. |
Nachfrage | |
4856 |
aktives Zuhören: Keine Frage ohne Paraphrase! |
Kommunikation | |
4874 |
: In der Mediation werden die Motive synonym mit den Interessen beschrieben. |
Interessen | |
4875 |
: Bei Videokonferenzen ist der Mediator gut beraten, die Fragen des Sichtfeldes, der Anwesenheit Dritter und der Aufzeichnungen anzusprechen. Er muss die Vertraulichkeit soweit wie möglich sicherstellen |
Onlinemediation | |
4913 |
: Jeder Mediator muss Ihnen über die Wahl der auf den Konflikt passenden Mediation Auskunft geben. Nicht zuletzt, weil diese Entscheidung für das ein oder andere Mediationsmodell Einfluss auf die Qualität und somit auch die Kosten der Mediation nimmt. Fragen Sie also stets nach welchem Mediationsmodell der Mediator vorzugehen beabsichtigt, wenn er nicht von sich aus darauf zu sprechen kommt. |
Verständnis | |
4921 |
: Die Qualität der Mediation beschreibt, wie das optimalste Ergebnis mit geringstem Aufwand bei vorgegebenen Arbeitsbedingungen zuverlässig zu erzielen ist. Sie wertet alle funktionalen Parameter eines komplexen, auf vollständiger Verstehensvermittlung basierenden Vorgehens aus, um ihre Wirkungen an einem gedacht optimal verlaufenden Verfahren zu messen. |
Qualität | |
4931 |
: Der Mediator muss besonders auf sprachliche Missverständnisse achten. Er sollte die Gefahr solcher Missverständnisse thematisieren und mit den Parteien abstimmen, wie damit umzugehen ist. |
Sprache | |
4935 |
: Idioms (Redewendungen) vermeiden. |
Sprache | |
4962 |
: Je breiter die Erfahrungen gestreut sind, umso besser ist es für den Lern- und Umsetzungprozess. |
Verständnis | |
4975 |
: Je mehr sich die Mediation etabliert, umso schärfer wird der Wettbewerb, wenn er nicht an mediativen Grundsätzen ausgerichtet wird! |
Markt | |
4976 |
: Dem Verständnis hilft es am Besten, wenn die Mediation als eine verstehensbasierte Streitvermittlung, mithin als ein Verfahren der Vermittlung begriffen wird, das die gesamte Komplexität des Falles bei der Mediation beachtet |
Verständnis | |
5024 |
: Die Andersartigkeit der Mediation erwartet ein anderes Marketing, nicht nur damit sie sich von anderen Produkten unterscheidet, sondern auch weil sie (nur) so authentisch zu vermitteln ist. |
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Hier können Sie einen neuen Leitsatz erfassen. Die Leitsätze können Sie dann mit dem folgenden Code im Text einbeziehen:
{Leitsatz itemId="XXX"}
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Alias: Lehrsätze, Perspektiven, Theorem, Merksatz
Siehe auch: Wiki to Yes Aktionen
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