Lade...
 

Interprofessionalität

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Berufsausübung in der Abteilung Praxis.
Es geht um die besonderen Kompetenzanforderungen an den berufstätigen Mediator und das Zusammenspiel der Professionen. Beachten Sie bitte auch:

Berufsmediator Mediationskompetenz Berufskompetenz Interprofessionalität Interdisziplinarität Konsolidierung Realisation

Die Interprofessionalität setzt sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen auseinander. Der Begriff der Interprofessionalität wird in der Praxis sehr ungenau verwendet und oft mit der Intraprofessioanlität und der Interdisziplinarität gleichgesetzt. Scheid und Ummel führen aus, der Begriff in vielfältigen, kaum vergleichbaren Bezügen verwendet wird. In ihrem auf den medizinischen Bereich fokussierten Beitrag legen sie dar, dass Zuständigkeiten verschleiert werden und insgesamt unklar bleiben. Sie vermuten in der Begriffsverwendung eine praktisch-politische Lösung, die Autonomiebestrebungen abwehrt.1

Im Bereich der Mediation bekommt der Begriff der Interprofessionalität eine doppelte Bedeutung. Zum einen deutet eher darauf hin, dass der Mediator durchaus auch professionelle Elemente anderer Berufe in seiner Arbeit integriert, wohingegen andere Berufe durchaus Elemente der Mediation in ihrer Tätigkeit aufnehmen. Es ist also nicht nur so, dass die Mediation mehrere wissenschaftliche Disziplinen in sich vereinigt, sondern auch Tätigkeiten, die andere Profession für sich in Anspruch nehmen. Eine genaue Abgrenzung ist nicht nur erforderlich, um die Berufe zu schützen. Sie trägt auch dazu bei, die Gelingensbedingungen zu formulieren.

Zusammenarbeit mit anderen Berufen

Die Mediation wurde bei der Auseinandersetzung mit ihrem Dienstleistungsinhalt als eine hinkende Dienstleistung bezeichnet, die ein Berufsnetzwerk erfordert.2 Umfang und Gestaltung der Zusammenarbeit mit anderen Berufen werden im Beitrag Konsolidierung näher untersucht.

Konsolidierung

Professionen innerhalb der Mediation

zB Co-Mediator

Professionsübergreifende Leistungen

Sie begegnen diesem Phänomen, wenn der Mediator Tätigkeiten oder Leistungen erbringt, die auch in anderen Berufen vorkommen.
Anwaltsmediator

Professionelle Grenzen

Die professionelle Grenze der Mediation ist immer dann erreicht, wenn das Verhalten des Mediators nicht mehr mit dem Wesen der Mediation vereinbar ist. Es gibt gesetzliche Grenzen, die aber meist aus den Berufsrechten anderer Berufe herzuleiten ist. Ein Beispiel ist das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Mediation würde im gewissen Umfang eine Rechtsberatung erlauben. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt diese Bdefugnis aber nur auf Rechtsanwälte. Somit darf nur ein Anwaltsmediator eine neutrale Rechtsberatung bei der Formulierung der Abschlussvereinbarung anbieten.

 Bearbeitungshinweis:
Dieser Beitrag muss noch bearbeitet werden. Sie können daran mitwirken. Bitte informieren Sie sich im Beitrag Bearbeitungsbedarf. Die Bearbeitungsrückstände werden zur Textvollendung oder zur Programmvollendung vorgemerkt

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2023-03-07 11:59 / Version 13.

Siehe auch: Ratgeber für Interventionen
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag April 16, 2024 14:36:31 CEST.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten