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Informationskompetenz

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Informationskompetenz ist ein zentrales Thema in der heutigen Wissensgesellschaft, in der der Zugang zu Informationen durch digitale Technologien und das Internet revolutioniert wurde. Die Fähigkeit, relevante Informationen zu identifizieren, zu bewerten und effektiv zu nutzen, ist in vielen Bereichen des Lebens unerlässlich. Die Kompetenz wird von der Bildung über die Berufswelt bis hin zu persönlicher Entscheidungsfindung erwartet.

Die Fähigkeit im Umgang mit Informationen

Die Informationskompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit, Informationen effektiv zu finden, zu bewerten und zu nutzen. Sie umfasst das Erkennen des Informationsbedarfs, die Informationssuche und den Informationszugang, die kritische Bewertung von Informationen, sowie die Verarbeitung und Anwendung von Informationen. Die UNESCO sieht in der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Ihr Ziel sei ein selbstbestimmter und bewußter Umgang mit Information. Das Ziel wird aus Artikel 19 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" abgeleitet. Diese Vorschrift formuliert nicht nur das Recht, Meinungen und Positionen frei auszusprechen, sondern auch das Recht, die Information durch freien Zugriff überprüfen zu können. Das allgemeine Ziel der Vermittlung von Informationskompetenz besteht in der Herausbildung von Urteilskraft, um Information in ihrem Wert und ihrer Relevanz einschätzen zu können.1 Die Urteilskraft, um Information in ihrem Wert und ihrer Relevanz einschätzen zu können, spielt auch in der Mediation eine wichtige Rolle. Hier bezeichnet die Informationskompetenz die Fähigkeit, die Informationen im Sinne der Mediation einzuschätzen. Analog zum bibliothekswissenschaftlichen Ansatz muss die mediative Informationskompetenz folgende Kriterien erfüllen:

Erkennen und formulieren des Informationsbedarfs
Auch in der Mediation kommt es darauf an, den Informationsbedarf überhaupt zu erkennen. Im juristischen Verfahren ergibt sich der Informationsbedarf aus dem Tatbeständen der anzuwenden Normen. Es anders als in der Mediation also vorgegeben. Das Meditations Gesetz verlangt von der Mediator darauf zu achten, dass die Entscheidung in Kenntnis der Sachlage getroffen wird. Somit bietet die Sachlage einen Maßstab für den Informationsbedarf. Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können.2 Der Grundsatz der Informiertheit erweitert den Informationsbedarf auch auf die Motive. Sie müssen den Parteien inweit bekannt sein, damit sie sich ein Angebot unterbreiten können.
Art und Umfang der benötigten Informationen bestimmen
Der Mediator hilft, die Informationen zu qualifizieren. Er benutzt dazu die Technik des Dimensionierens. Letztlich entscheiden die Parteien, welche Informationen überzeugend sind und welche nicht. Der Mediator muss jedoch ein Auge darauf haben, dass die Parteien diese Einschätzung korrekt vornehmen.

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Zugang zu den benötigten Informationen verschaffen
Der Mediator einigt sich mit den Parteien, dass eine Information gegebenenfalls notwendig ist. Dann klärt er die Möglichkeiten ihrer Beschaffung. Die Parteien haben dafür zu sorgen, dass die Information eingebracht wird.
Gefundene Informationen und Quellen bewerten
Der Mediator achtet darauf, dass die mit der Information einhergehende Bewertung, insbesondere der Lösungsvorschläge, in einem separaten Schritt erfolgt und von den Fakten getrennt wird. Davon zu unterscheiden ist die Bewertende Einschätzung der Information selbst. Sie folgt der Qualifizierung oder der Identifizierung, die mit Hilfe der Technik des Dimensionierens durchgeführt wird. Die Technik der Informationsbewertung soll ihm helfen, die Information daraufhin zu prüfen, welche Gedanken sie auslöst oder einschränkt. Sie beschränkt sich lediglich auf die Feststellung der Authentizität und der Fehlerfreiheit der Information.
Verarbeiten der gewonnenen Erkenntnisse
Die Verarbeitung der Erkenntnisse erfolgt nach dem Grundsätzen der Mediation, indem die Information der zuständigen Phase zugeordnet wird. Es ist entscheidend, dass die Information korrekt in den Gedankengang der Mediation eingeordnet wird.
Bewusstsein über die Verantwortung bei der Informationsnutzung und -weitergabe
Hierfür gelten Grundsätze der Mediation. Zum Beispiel der Grundsatz der Vertraulichkeit und der Grundsatz sehr Eigenverantwortlichkeit.

Bedeutung für die Mediation

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Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-08-19 05:10 / Version .

Prüfvermerk: -

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