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Donatormediation

Die Donatormediation ist der Sammelbegriff für gestiftete Mediationen. Eine oder mehrere Parteien müssen die Kosten für die Mediation nicht aufbringen. Anwendungsfälle sind:

  1. Ein Dritter übernimmt die Kosten der Parteien und ist nicht selbst Partei
  2. Eine der Parteien übernimmt die Kosten.

Die Fälle sind unterschiedlich zu behandeln. Wenn ein Dritter die Kosten des Verfahrens übernimmt (beispielsweise der Arbeitgeber für die Konflikte in einer Abteilung seines Unternehmens), ist er nicht selbst Partei der Mediation. Das markante Kriterium dieser Konstellation ist das Auseinanderfallen von Vertrags- und Prozessparteien. Die Kosten der Mediation werden von einem Auftraggeber übernommen, der selbst nicht als Mediand in Erscheinung tritt. Für den Mediator kommt es darauf an, dass er auch dem Donator gegenüber seine Unabhängigkeit und die Vertraulichkeit der Mediation bewahrt.
Der Mediationsvertrag muss also Klauseln enthalten, die den Mediatoren die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit garantieren. Den Parteien muss die Freiwilligkeit garantiert sein.

Wenn eine der Parteien die Kosten übernimmt, ist herauszustellen, dass der Mediator trotzdem nicht dem Auftraggegeber gegenüber weisungsabhängig ist. Er sollte in der Mediation herausstellen, dass seine Neutralität von der Zahlung nicht beeinflusst wird.

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2021-12-18 21:57 / Version 4.

Alias: Donator
Prüfvermerk: -


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Seite zuletzt geändert am Sonntag November 24, 2024 00:30:22 CET.

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