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Überwindung der Ablaufstörungen

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Ablaufprobleme, die den Störungen im 4. Buchabschnitt Mediationsprozess zugeordnet wird. Beachten Sie bitte auch:

Störungen Startprobleme Ablaufprobleme Erfolgsaussichten Beendigung Kündigung

Worum es geht: Nicht nur bei dem Zustandekommen des Mediationsvertrages, sondern auch bei der Abwicklung einer Mediation kann es zu Störungen kommen. Oft ist die Störung Ausdruck des Konfliktes und als solches durchaus in der Mediation willkommen.

Anders als bei den Startproblemen ist in den Fällen der Ablaufstörung bereits eine Mediation zustande gekommen. Trotzdem kann es zu Reibungen kommen, die den Prozess erschweren oder gar behindern. Die Parteien haben stets die Kontrolle, indem sie sich auf den Grundsatz der Freiwilligtkeit berufen. Sie können im Zweifel sogar die Mediation abbrechen, wenn sie das Gefühl haben, dass die Mediation sie nicht weiterbringt. Die Freiwilligkeit wirkt deshalb wie ein Damoklesschwert, das über der Mediation und dem Schicksal der Teilnehmer schwebt. Sie gibt den Parteien eine Kontrolle über den gesamten Prozess aber auch eine Verantwortung, die Freiwilligkeit nicht zu missbrauchen.

Die Verfahrenshürden

Der Mediator sollte in jedem Fall bemerken, wenn etwas nicht rund läuft oder wenn sich der Flow der Mediation nicht einstellt. Vorschläge, was bei einem solchen Fall im Einzelnen zu tun ist, ergeben sich aus der Interventionendatenbank. Hier sollen nur einige markante Phänomene dargestellt werden, die über die Konfliktarbeit hinausgehen und doch ein Teil von ihr sind.

  1. Die Mediationsbereitschaft war nicht enst gemeint. Zwar haben die Parteien sich auf eine Mediation eingelassen. Es ist aber spürbar, dass sie nicht wirklich mitarbeiten. Die Absprachen in Pahse eins waren nur Lippenbekenntnisse. Die Situation ist nicht ungewöhnlich. Oft lassen sich die Parteien auf die Mediation ein, ohne eine Vorstellung davon zu haben. Manchmal haben sie auch Hintergedanken, wie Zeitgewinn, Ausforschung usw. Der Mediator kennt die Bewerggründe. Er hat bis zum Beginn von Phase drei Zeit, die Parteien in den Gedankengang der Mediation zu holen. In der dritten Phase erschließt sich am besten was die Mediation leistet. Dann ist der Moment, woe die Mediationsbereitschaft nochmals geprüft werden sollte.
  2. Die gegnerische Partei ist nicht offen und ehrlich. Es kommen Zweifel auf, ob es mit der gegnerischen Partei überhaupt zu einer befriedigenden Lösung kommen kann. Die Frage ist also, ob ein Abbruch der Mediation die Chancen verbessert. Es ist kaum davon auszugehen, dass der Gegner in einem anderen Verfahren offen und ehrlich ist oder glauben Sie, dass es in einem anderen Verfahren darauf nicht ankommt? Bei Gericht wird geprüft, ob die Frage, für die Offenheit und Ehrlichkeit erwartet wird, überhaupt relevant ist. Beziehungsfragen interessieren das Gericht im Zweifel nicht. Fakten, die nach einem gesetzlichen Tatbestand zu erheben sind, müssen beweisbar sein. Die Frage der Beweisbarkeit ist meist der Grund, warum Gerichtsverfahren so in die Länge gezogen werden. In der Mediation werden die streitigen Fragen aufgedeckt, aber erst wenn der Lösungskanal gefunden wurde, sodass eine Mediation dadurch gegenüber einem Gerichtsverfahren extrem schneller sein kann.
  3. Die Bearbeitung des Konfliktes durch eine Mediation droht emotional zu stark zu belasten. Leider ist es nicht möglich, einen Konflikt beizulegen, ohne ihn anzusprechen. Die Mediation nutzt eine sanfte Art, um sich dem Thema zu nähern. Sie hinterfragt nicht Ursachen und Gründe des Konfliktes, sondern richtet sich auf den positiven Ausgang. Dass Sie dem Gegner begegnen, lässt sich leider nicht vermeiden. Sie können mit dem Mediator aber die Modalitäten vereinbaren und gegebenenfalls um ein Einzelgespräche bitten. Erfahrungsgemäß verändern sich die Gefühle zum Positiven hin. Das Ziel der Mediation ist eine endgültige Konfliktbeilegung. Sprechen Sie es an, wenn Sie Zweifel haben, ob dieses Ziel (noch) möglich ist oder nicht.
  4. Der Mediator kann sich nicht durchsetzen. Was ist Ihre Sorge? Dass er sich um den Finger wickeln lässt oder dass keine Gesprächsdisziplin aufkommt? Der Mediator ist kein Entscheider und auch kein Meinungsbildner. Deshalb macht es wenig Sinn, ihn um den Finger zu wickeln.
  5. Der Mediator ist nicht neutral. Die Neutralität ist wichtig für den Verstehensprozess. Weil der Mediator kein Entscheider ist kann die fehlende Neutralität keinen Schaden anrichten. Sie sollte aber in jedem Fall angesprochen werden. Die Frage der parteilichkeit kann gekl#ärt und der Mangel kann geheilt werden.
  6. Der Gegner droht mit dem Abbruch: Für den versierten Mediator ist es nicht ungewöhnlich, wenn die Parteien mit dem Abbruch der Mediation drohen. Nicht immer ist die Drohung ernst gemeint. Sie sollte aber immer ernst genommen werden. Wichtig ist zu verstehen, was mit der Anfrohung bewirkt werden soll. Der Mediator sollte also genau verstehen, was damit gemeint ist. Auch sollte er sich vergewissern, ob die Partei verstanden hat, wozu die Mediation durchgeführt wird. Sie sollte nicht als eine Gnade verstanden werden, die die eine Partei der anderen zukommen lässt, weil sie sich ja eigentlich stärker und im Recht fühlt.
  7. Die Partei behauptet, sie könne vor Gericht mehr erreichen: Diese Annahme kann eigentlich nur dann zutreffen, wenn die Gegenseite jegliche Form der Kooperation veweigert und sich allem und jedem verschließt.
  8. Der Mediator redet am Problem vorbei und geht nicht darauf ein. Der Eindcruck kann schnell entstehen, weil die Mediation eine untypische Problemlösung anbietet. Es muss also kein Fehler sein. Im Gegenteil. Die Mediation wickelt den Entscheidungsprozess rückwärts ab. Dabei geht sie zunächst auf die grundlegenden, tiefer liegenden Konflikte ein. Erfahrungsgemäß erledfigen sich die anderen Probleme dann leichter wenn sie nicht sogar wegfallen.
  9. Es kommt das Gefühl auf, dass es nicht weitergeht. Wo kommt das Gefühl her, weil nicht gestritten wird? Die Mediation ist eine Auseinandersetzung ohne Streit. Trotzdem kann es sein, dass man sich im Kreis dreht. Das ist ein Zeichen, dass ein relevantes Konfliktthema noch nicht abgearbeitet ist.
  10. Es gibt immer wieder Rückfälle. Auch das ist nicht ungewöhnlich. Die Mediation ist ein gestreckter Prozess. Bei jeder Unterbrechung unterliegen die Parteien Einflüssen. Die Erinnerung spielt auch manchmal ihren Streich. Der Mediator wird die Parteien von sich aus darauf ansprechen. Falls nicht sollte er darauf aufmerksam gemacht werden.
  11. Eine Verhandlung ist nicht möglich. Das ist der einzige Fall, wo der Mediationsabbruch erforderlich ist. Aber stimmen Sie bitte mit dem Mediator ab, was möglich ist und was nicht. Sie wissen nicht, was er noch im Köcher hat. Auch er wird die Mediation abbrechen, wenn eine Verstehensvermittlung nicht möglich ist. Das ist der Fall, wenn Informationen zu Geheimnissen werden, die der Mediator nicht weitergeben darf oder wenn Informationen verweigert oder unterdrückt werden, wenn es unüberwindbare Hindernisse gibt usw.

Störungen beseitigen

Naheliegend ist natürlich ein Fehlermanagement.

Fehlermanagement

Das Fehlermanagement in der Mediation

Allerdings müssen die Ablaufstörungen nicht auf einem fehlerhaften Verhalten beruhen. Die Parteien haben sich auf eine Mediation eingelassen. War ihnen in dem Moment aber wirklich klar, worauf sie sich eingelassen haben? Wie lassen sich die Störungen aus der Welt zu schaffen und den Weg in eine störungsfreie Mediation überführen? Ja, es geht nur im Wege der Kommunikation. Anders als bei den Startproblemen betehen jedoch Kontakte. Der Mediator dürfte die Mailadresse und die Telefonnummer kennen. Er kann sich - ebenso wie die Parteien - schlau machen. Falls eine Kommunikation über die Frage des Abbruchs der Mediation mit den Parteien nicht mehr möglich ist, empfiehlt sich die Weitergabe von Links im Wiki. Das können Hinweise auf Seiten sein, wo der Konflikt beschrieben ist1 oder einfach nur das allgemein gehaltene Merkblatt zur Entscheidungshilfe.

Merkblatt zum Abbruch und zum Verfahrenwechsel in der Mediation

Bedeutung für die Mediation

Viele der Probleme beim Ablauf beziehen sich auf falsche Erwartungen und falsche Vorstellungen von der Mediation. Die Mediation ist kein Krieg mit Wattebäuschen. Sie ist eine Verstehensvermittlung. Das müssen die Parteien verstehen. Das notwendige Verstehen bezieht sich auf den Fall (Problem und Konflikt) und das Verfahren. Der Mediator ist gut beraten, wenn er die Fallebene und die Verfahrensebene voneinander trennt.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-12-06 08:05 / Version 59.

Aliase: Ablaufstörungen
Diskussion: Intervision und Fragen zur Mediation
Siehe auch: Prozessstörungen, Ablauf, Kündigung, Startprobleme, Systemik
Die Seite wird im Verfahrenshindernis erfasst unter Ablaufprobleme .


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Seite zuletzt geändert am Mittwoch Dezember 11, 2024 21:08:19 CET.

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