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Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet

ID
512
Bezeichnung
Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Dritte (zB Rechtsanwälte) nehmen an der Verhandlung teil und könnten Informationen weitergeben. Der Mediator muss darauf hinweisen und dies verhindern.
Fehlerbehebung
Prozessverträge über Verschwiegenheit. MDV wird erweitert.
Fehlervermeidung
Information über Verschwiegenheit
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Verschwiegenheit
Schlagworte
Verschwiegenheit    Vertraulichkeit   
Erstellt
Mittwoch Oktober 19, 2016 20:25:09 CEST
von Trossen Arthur