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Sicherheit des Verfahrens

ID
Leitsatz 3816
Bezeichnung
Sicherheit des Verfahrens
Leitsatz
Anders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen!
Fundstelle
Mediationspflicht
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Prozess
Schlagworte