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Die Verschwiegenheit wird nicht weitergegeben

ID
2749
Bezeichnung
Die Verschwiegenheit wird nicht weitergegeben
Kategorie
Mediation
Methodik
Fehlertypologie
Die Parteien sind nach dem aktuellen Stand des Mediationsgesetzes (2012) selbst nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mediator muss sie also in die Pflicht nehmen. Allerdings ist die Verschwiegenheit keine Maulschelle. Die Parteien müssen in der Lage sein, die relevanten Fragen mit Angehörigen und Freunden zu erörtern. In dem Fall muss der Mediator darauf hinwirken, dass die Parteien ihre Verschwiegenheitspflicht weiterreichen und den Berater zur Vertraulichkeit verpflichten.
Fehlerbehebung
Nachträgliche Vereinbarung der Verlängerung der Verschwiegenheitspflicht
Fehlervermeidung
Vereinbarung einer verlängerten Verschwiegenheitspflicht
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Geistberater
Schlagworte
Verschwiegenheit   
Erstellt
Mittwoch August 1, 2018 13:49:16 CEST
von Trossen Arthur