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RaSHe

ID
15898
Kürzel
Kurzbezeichnung
RaSHe
Bezeichnung (offiziell)
Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung in Hessen
Beschreibung
Geregelt wird der sachliche und räumliche Anwendungsbereich, die sachliche und örtliche Zuständigkeit, die Erfolglosigkeitsbescheinigung, die Gütestellen und Schiedsämter, die Aufgaben und die persönlichen Voraussetzungen, die Schlichtungsordnung, die Haftpflichtversicherung, die Aktenführung, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung, Zuständigkeit, Gebühren und Verfahren, Anfechtung von Entscheidungen und bestehende Gütestellen.
Typ
Gesetz
Institution
Gesetzgeber
Verwendung
Gütestellen obligatorische Streitschlichtung
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung