Verzeichnis der Kunstregeln
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Die Kunstregeln ergeben Handlungsanweisungen, an denen sich der Mediator zu halten hat.
Kunstregeln KunstregelverzeichnisWesen Prinzipien Konsistenz Relevanz Kognition Information Grundsätze Haftung
Die nachfolgende Zusammenstellung der Kunstregeln soll Ihnen helfen, eine korrekte Mediation durchzuführen. Sie können die Regeln zum Vertragsbestandteil machen, sodass sie auch für die konkret durchzuführende Mediation einen verbindlichen Rahmen geben. Einzelheiten lesen Sie bitte im Beitrag über die Kunstregeln
Kürzel | Kurzbezeichnung | Beschreibung |
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KR 01 | Wesensgebot | Das Wesensgebot erwartet, dass jede Maßnahme in der Mediation ihrem Wesen entspricht. Das Wesen ergibt sich aus dem Mediationsverständnis. Es stellt einen Behandlungsfehler dar, wenn die Tätigkeit des Mediators oder der Mediatorin nicht dem Wesen der Mediation entspricht |
KR 02 | Initialisierungsgebot | Der Mediator muss das Wesen der Mediation deutlich machen, so dass die Parteien "das richtige Spiel spielen können". Er muss alles unterlassen, was den Eindruck schüren könnte, als befände man sich in einem anderen Verfahren als die Mediation. Ihre Andersartigkeit muss herausgestellt werden. Zur korrekten Initialisierung des Verfahrens gehört die Zielfestlegung (Finden einer Lösung) und die Festlegung der Spielregeln, also dessen, was das Spiel ausmacht. Das sind nicht die Gesprächsregeln! |
KR 03 | Konsistenzgebot | Um den Verstehensprozess in der Mediation sicherzustellen, ist ein folgerichtiges Handeln erforderlich. Dabei spielt die Phasenkonsistenz eine wichtige Rolle. Die Phasen beschreiben die Erkenntnisschritte und geben dem Mediator und den Parteien den jeweiligen Arbeitsauftrag. Die jeweiligen Arbeitsaufträge müssen zusammenpassen und ein in sich stimmiges Bild abliefern. Darauf ist besonders zu achten. |
KR 04 | Prinzipiengebot | Das Prinzipiengebot erinnert den Mediator oder die Mediatorin stets daran, die Grundsätze zu beachten. Die Grundsätze oder Prinzipien sind wie Wegmarken. Sie sollen sicherstellen, dass der Weg der Mediation nicht verlassen wird. |
KR 05 | Relevanzgebot | Das Relevanzgebot stellt sicher, dass alle Maßnahmen in der Mediation eine Relevanz zur Konfliktlösung haben. Die Konfliktanalyse ist der Schlüssel. Mittels Konfliktlandkarten ermittelt der Mediator, wer mit wem welchen Konflikt hat. Er achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden. |
KR 06 | Kognitionsgebot | Wenn die Mediation als ein kognitiver Prozess verstanden wird, wo die Entscheidungen der Parteien auf zu erarbeitenden Erkenntnissen basieren, kommt es darauf an, dass die den Gedankengang der Mediation verwirklichenden Erkenntnisse ermöglicht werden. Die Fähigkeit, die Erkenntnisse auf den Weg zu bringen, ist ein Qualitätsmerkmal. Die Anforderung die Mediation danach auszurichten, ist eine ungeschriebene Regel der Mediation. |
KR 07 | Informationsgebot | Es gibt Offenbarungs-, Hinweis- und Belehrungspflichten. Darüber hinaus gibt es allgemeine Informationspflichten. Allen gemeinsam ist, die Beachtung des Transparentgrundsatzes. Von den Parteien kann nur dann erwartet werden, dass sie die richtigen Entscheidungen treffen, wenn sie die dazu erforderlichen Informationen haben. |
Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2023-04-08 22:20 / Version 19.
Aliase: Verzeichnis-Kunstregeln
Siehe auch: Kunstregeln