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Genealogie, Abstammung und Verwandtschaft

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Die Genealogie bezieht sich auf die Erforschung und Dokumentation der Abstammung, der Familiengeschichte und der Verwandtschaftsbeziehungen von Personen. Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Familienstammbaum" oder "Ahnenreihe". Genealogie ist eine wichtige Methode zur Rekonstruktion von familiären Beziehungen und zur Verfolgung von Familiengeschichten über Generationen hinweg.

Die Praxis der Genealogie

Die Genealogie erfordert oft das Sammeln von Informationen über Geburts-, Heirats- und Todesdaten von Familienmitgliedern sowie das Durchsuchen von historischen Aufzeichnungen wie Kirchenbüchern, Standesämtern, Volkszählungsdaten, Friedhofsregistern, Testamenten und anderen Dokumenten. Mit Hilfe dieser Informationen können Genealogen Stammbäume erstellen und familiäre Beziehungen rekonstruieren. In der Mediation wird es selten darauf ankommen, ausgefeilte Stammbäume zu erstellen. Selbst wenn nach einem unbekannten Erben geforscht wird, ist das keine Aufgabe für den Mediator. Trotzdem ergeben sich auch bei der Konfliktarbeit Berührungspunkte, wenn es darum geht, die Beziehungen in einer Familie aufzudecken.

Der Familienstammbaum

Im Mittelpunkt steht der Familienstammbaum. Anders als die Familienlandkarte kommt es hier weiniger auf das Beziehungsgefüge an, als auf die Abstammung und Zugehörigkeit. Manchmal macht es Sinn, den Familienstammbaum mit den Medianden zu erarbeiten und aufzuzeichnen. Das könnte dann in etwa so aussehen:

Familienstammbaum

Verwandtschaft, Schwägerschaft und Abstammung

§1589 BGB definiert die Verwandtschaft wie folgt:

Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.


Von der Verwandtschaft ist die Schwägerschaft zu unterscheiden. Auch hier liefert das Gesetz eine Definition in §1590 BGB

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Bezeichnung der Verwandtschaftsbeziehungen

Die Verwandtschaftsbeziehungen beschreiben die Beziehungen zwischen verschiedenen Personen innerhalb einer Familie. Die genaue Bezeichnung der Verwandtschaftsbeziehung hängt von der genetischen oder rechtlichen Nähe zwischen den Personen ab. Hier sind einige gängige Verwandtschaftsbeziehungen:

  1. Eltern-Kind-Beziehung:
    Mutter: Eine Frau in Bezug auf ihre biologischen oder adoptierten Kinder.
    Vater: Ein Mann in Bezug auf seine biologischen oder adoptierten Kinder.
  2. Geschwister-Beziehung:
    Bruder: Ein männliches Kind derselben Eltern.
    Schwester: Ein weibliches Kind derselben Eltern.
  3. Großeltern-Enkel-Beziehung:
    Großvater: Der Vater eines Elternteils.
    Großmutter: Die Mutter eines Elternteils.
    Enkelsohn: Der Sohn eines Kindes.
    Enkeltochter: Die Tochter eines Kindes.
  4. Onkel/Tante-Neffe/Nichte-Beziehung:
    Onkel: Der Bruder eines Elternteils.
    Tante: Die Schwester eines Elternteils.
    Neffe: Der Sohn eines Geschwisters.
    Nichte: Die Tochter eines Geschwisters.
  5. Cousin/Cousine-Beziehung:
    Cousin: Das Kind eines Onkels oder einer Tante in Bezug auf eine Person.
    Cousine: Das Kind eines Onkels oder einer Tante in Bezug auf eine Person.
  6. Ehepartner-Beziehung:
    Ehemann: Ein Mann in Bezug auf seine Ehefrau.
    Ehefrau: Eine Frau in Bezug auf ihren Ehemann.

In der Schwägerfamilie lauten die Bezeichnungen der Verschwägerung wie folgt:

  1. Schwiegereltern:
    Schwiegervater: Der Vater des Ehepartners.
    Schwiegermutter: Die Mutter des Ehepartners.
  2. Schwiegergeschwister:
    Schwager: Der Bruder des Ehepartners.
    Schwägerin: Die Schwester des Ehepartners.
  3. Schwiegerkinder:
    Schwiegersohn: Der Ehemann der Tochter oder der Sohn des Ehepartners.
    Schwiegertochter: Die Ehefrau des Sohnes oder die Tochter des Ehepartners.
  4. Schwiegerenkel:
    Enkelsohn des Schwiegersohns/Schwiegersohns: Der Sohn des Sohnes oder der Tochter des Ehepartners.
    Enkeltochter der Schwiegermutter/Schwiegermutter: Die Tochter des Sohnes oder der Tochter des Ehepartners.

Analog zu den Verwandtsschaftsbezeichungen gibt es noch Schwiegergroßeltern, Schwiegeronkel und Schwiegertante,

Vererbte Konflikte

Die Untersuchung der Verwandtschaftsverhältnisse kann eine über Erbschaftsfragen hinausgehende Bedeutung für die Konfliktarbeit haben. So ist es möglich, dass der unerklärliche Streit in einer Geschwisterbeziehung einen Ursprung hat, der nicht in der Geschwisterbeziehung selbst begründet wurde. Manchmal werden Verhaltens- und Konfliktmuster aus vorangegangenen Generationen unbewusst übernommen, sodass sie sich über Generationen hinweg fortsetzen. So können traumatische Erfahrungen, die in einer früheren Generation erlebt wurden, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Verhalten der Nachkommen haben. Dieses Phänomen wird als transgenerationale Traumatisierung bezeichnet. Auch ist es möglich, dass sich Konfliktmuster und dysfunktionale Verhaltensweisen innerhalb von Familien über Generationen hinweg fortsetzen. Schließlich können Kinder und Enkel internalisierte Überzeugungen, Verhaltensmuster und Coping-Strategien von ihren Eltern und Großeltern übernehmen, sodass Konflikte und Feindseligkeiten fortbestehen. Verhaltensweisen und Überzeugungen werden von einer Generation zur nächsten weitergegeben. Um diese Muster zu durchbrechen, ist es wichtig, sich der familiären Geschichte und Dynamik bewusst zu werden.

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Aliase: Abstammung
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Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 00:11:43 CET.

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