Lade...
 

Gesetzeskommentare

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Titelseite der Abteilung Werkzeuge.
Die Onlinekommentare schließen die Beiträge über das Recht der und in der Mediation ab. Beachten Sie bitte die korrespondierenden Beiträge.

Kommentare


Abstract: Wäre der Umgang mit dem Recht so einfach, bräuchten wir keine Juristen und nicht so viele Gerichtsinstanzen. Es gehört zur Natur des Rechts, dass es nicht immer eindeutig ist. Also muss es ausgelegt werden. Dafür gibt es Unterstützung bei den Kommentaren.

Wer weiß was rechtens ist?

Ohne geht es leider nicht. Sie sollten nicht übersehen werden.

Abteilungsinhalt Themenportale Mediationsgesetz

Einführung und Inhalt: Üblicherweise wird ein Kommentare als eine kritische Stellungnahme zu einem Ereignis oder Thema verstanden. In der Juristerei handelt es sich um ein Werk mit Erläuterungen und kritischen Anmerkungen zu einem Gesetzeswerk, das bei der Auslegung behilflich ist.

Die Arbeit am und mit dem Recht

Die Wiki to Yes-Online-Kommentare bilden ein wichtiges Instrument, das Ihnen als Mediator oder Mediatorin bei der Anwendung der Gesetze und Verordnungen zur Mediation eine Auslegungshilfe anbietet und dazu beiträgt, die Vorschriften besser zu verstehen und anzuwenden. Kommentare helfen bei der Auslegung der Gesetze. Dazu ein kleines Beispiel:

Beispiel 12200 - Das Mediationsgesetz besagt: "Mediation ist ein vertrauliches ... Verfahren". Eine Mediation, die im Fernsehen übertragen wird, ist öffentlich, also nicht vertraulich. Sie erfüllt nicht die Legaldefinition. Heißt das jetzt, dass eine Mediation nicht zulässig ist sobald sie öffentlich übertragen wird oder wird aus der Mediation eine Schlichtung nur weil sie im Fernsehen übertragen wird? Die Öffentlichkeit war übrigens eines der Argumente, warum Stuttgart 21 keine Mediation gewesen sei. Wie lässt sich das richtig einordnen?


Natürlich kann die Präsenz des Fernsehens aus der Mediation keine Schlichtung machen, sowie die Tatsache dass der Mediator Vorschläge macht zwar einen Fehler darstellt aber das Verfahren nicht umwandeln kann. Das würde sonst mit der Haftung kollidieren. Das Gesetz bedarf also einer Auslegung korrekt angewendet zu werden. In dem Fall kann es nur durch eine systematische Auslegung wesensgerecht ausgelegt werden. Den Ausgangspunkt bildet immer die kodifizierte Regelung. Ein geflügeltes Wort unter Juristen besagt:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!


Das Gesetz alleine hilft jedoch nicht immer weiter. Es gibt noch Verordnungen, Satzungen und sogenannte Standards, die als Reglement für die Mediation heranzuziehen sind. Die Rechtsgrundlage für eine Mediation bildet letztlich der Mediationsvertrag, der neben vielen anderen Vereinbarungen, die in der Mediation getroffen werden, die Rechte und Pflichten des Mediators festlegt. Allerdings darf weder der Mediationsvertrag noch die Ausführung der Mediation dem Recht widersprechen. Die Auseinandersetzung mit dem Recht ist deshalb für jeden Mediator ein Muss! Die Online-Kommentare helfen ihm dabei. Wie mit den Vorschriften umzugehen ist entnehmen Sie bitte dem folgenden Beiträgen.

Umgang mit den Rechtsvorschriften Rechtskunde

Kommentare für jeden Mediator

Die Juristen bedienen sich sogenannter Kommentare, wo sie die Gesetzesauslegung niederlegen und mit anderen Auslegungen vergleichen. Die Kommentare dienen als Auslegungshilfe bei der Gesetzesanwendung. Meist sind sie in einer Juristensprache verfasst, die ein Nicht-Jurist kaum verstehen möchte. Die Kommentare bei Wiki to Yes sind interdisziplinär aufgebaut. Sie beziehen auch psychologische Hintergründe ein und stellen Bezüge zu anderen Disziplinen her. Die Ausführungen in den Kommentaren werden wie üblich mit dem Thinktank verlinkt und in die Fließtexte eingearbeitet Wiki to Yes bietet drei Onlinekommentare zu folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen:

1. Kommentar zum MediationsG

Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577), geändert durch Art. 135 V v. 31.8.2015 I 1474 (BGBl. I S. 1474). Ausführliche Auseinandersetzung mit dem Mediationsgesetz, seiner Entstehung, seiner Bedeutung und der Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften.

2. Kommentar zur ZMediatAusbV

Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 (BGBl. I S. 1994). Ausführliche Auseinandersetzung mit der Ausbildungsverordnung und der Problematik des zertifizierten Mediators. Sie erfahren die Hintergründe über ihre Entstehung, die Bedeutung und die Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften.

3. Kommentar zum VSBG

Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen:
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039). Auseinandersetzung mit dem Verbrauchgerstreitigkeitenschlichtungsgesetz und seine Bedeutung für die Mediation.

Konzept und Idee

Juristen verwenden so genannte Kommentare zur Besprechung eines Gesetzes. Es sind meist dicke Bücher, die der Interpretationshilfe dienen und sich rechtswissenschaftlich mit einer Norm und deren Anwendung auseinandersetzen.

 Aktionshinweis:
Ein Kommentar stellt die verschiedenen Meinungen über die Auslegung des Gesetzes zusammen. Er legt Schlussfolgerungen nahe und erlaubt Einschätzungen zur Frage, wie das Gesetz auszulegen sei. Sie haben die Möglichkeit, daran mitzuwirken und die Inhalte zu steuern, indem Sie Ihre Expertise einbringen oder sich an den zum Kommentar jeweils angelegten Foren beteiligen.Hier erfahren Sie mehr über die Wiki to Yes Aktionen

Kommentare werden von Verlagen herausgegeben. Üblicherweise erhalten Autoren - meist Rechtsgelehrte - den Auftrag zur Kommentierung des Gesetzes. Es liegt auf der Hand, dass schon die Auswahl der Autoren Einfluss nimmt auf die Interpretation des Rechts. Ein juristischer Autor beispielsweise wird nicht zwingend psychologische Hintergründe bei der Gesetzesanwendung beachten können und umgekehrt. Niemand weiß auch, wieviel Praxiserfahrung der Autor mitbringt. Manche Kommentierungen lassen daran Zweifel aufkommen. Wiki-to-Yes nutzt die kollektive Intelligenz um diese Defizite auszugleichen. Der Initiator des Portals, die Fa. Win-Management GmbH, hat Auszüge unter anderem aus dem Lehrbuchkommentar "Mediation (un)geregelt"1 zur Verfügung gestellt, um die Rechtsdiskussion in Gang zu bringen und das Recht zu vereinheitlichen. Die Wiki-to-Yes Online Kommentare haben also eine nicht unerhebliche Bedeutung, wenn sie als eine allgemein zugängliche Ressource verstanden werden, bei der Informationen nicht nur abgerufen, sondern erweiternd und korrigierend eingestellt werden. Mithin sind Praktiker ebenso wie Wissenschaftler aller Disziplinen und Anwender gefragt, ihr Wissen und ihre Erfahrung einzubringen.

Rechtsentwicklung

Weikl der Mediationsthinktank alle Informationen zusammenführt, eignet er sich insbesondere auch dafür, die Regeln mit der Praxis abzugleichen. Sobald es auffällt, dass Vorschriften mit der Praxis nicht kompatibel sind oder Schwierigkeiten verursachen, werden sie in der Watchlist erfasst. Die Watchlist iost ein Verzeichnis für den Gesetzesänderungsbedarf, worauf natürlich auch der Gesetzgeber Zugriff hat. Sie helfen mit Ihren Fragen und Kommentaren, die gebotenen Anpassungen vorzunehmen. Falls Sie selbst Fragen haben, steht Ihnen das Forum zur Verfügung. Hier können Sie Rechtsfragen und Rechtsmeinungen hinterlegen, die nicht nur zur Expertendiskussion beitragen, sondern auch helfen, Unklarheiten und Anwendungsprobleme zu erkennen. Ihre Kommentare werden auf Sie werden Wiki to Yes verwertet und dort gegebenenfalls zitiert.

Zitierfähigkeit

Die Bedienung und Zitation werden in der Bedienungsanleitung bzw. in der Zitierhilfe näher erläutert.
Premium-User haben Zugriff auf die Originalwerke.

Hinweise und Fußnoten

Aliase: Kommentare, Gesetzeskommentare, E07-Kommentare


Based on work by anonymous contributor und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 22:38:47 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 5 Minuten