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Der Mediator und die Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Abschnitt Beruf des Fachbuchs Mediation.
Es geht um die Frage, was ein Mediator überhaupt ist. Der Begriff hat mehrere Bedeutungen mit rechtlichen und praktischen Konsequenzen.

Beruf Mediator Verfahrensmediator Berufsmediator zertifizierter Mediator Mediatorenwahl Mediatorenverzeichnis

Abstract: Wenn die Rede von dem Mediator oder der Mediatorin ist, kann damit der Mediator im Verfahren einerseits und der Mediator als Beruf andererseits gemeint sein. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Informatik eine Mediation als Software-Entwurfsmuster kennt, wo auch ein Mediator auftritt. Das gleiche gilt für die Chemie, die ebenfalls einen Mediator als Botenstoff zur Übertragung von Signalen beschreibt. Schließlich nennt die Statistik den Mediator als eine intervenierende Variable.

Einführung und Inhalt: Die Ausführungen beginnen nicht nur mit dem Hinweis auf eine begriffliche Irritation, sondern auch mit einer Genderproblematik.1 Das Gesetz spricht von "dem Mediator" und verwendet wie auch das Wiki ein generisches, nicht sexistisches Maskulinum. Sowohl das Gesetz wie das Wiki meinen damit natürlich alle Geschlechter, sodass auch Mediatorinnen in gleicher Weise und mit gleicher Wertschätzung gemeint sind und angesprochen werden. Warum diese Gendersprache verwendet wird, wird im Beitrag Gendersprache im Einzelnen hergeleitet und dargelegt.

Der Mediator, das unbekannte Wesen

So wie dem Begriff Mediation verschiedene Bedeutungen zugeschrieben werden können, so unklar ist auch, was sich hinter dem Begriff des Mediators verbirgt. Ganz allgemein gesagt, handelt es sich um einen Vermittler. Das kann aber auch ein Makler oder ein Schlichter sein. Mit dem Mediationsgesetz wurde zwar klargestellt, wer sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf. Die Bezeichnung als Mediator ist indes nicht geschützt. Umso mehr kommt es darauf an, sich klar zu machen, was das genau ist. Den Ausgangspunkt bildet natürlich das Mediationsgesetz.

Die notwendige Unterscheidung

§1 Absatz 2 Mediationsgesetz definiert den Mediator als eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Trotz der Legaldefinition wird der Bergriff jedoch vieldeutig verwendet. Die naheliegende Abgrenzung der synonym verwendeten Begriffe im Bereich der Konfliktbeilegung erwartet eine grundlegende Unterscheidung zwischen dem Funktionsmediator und dem Berufsmediator.

Mediator als Funktion (Verfahrensmediator)


In diesem Verständnis beschreibt der Begriff Mediator die Rolle der unabhängigen und neutralen Person ohne Entscheidungsbefugnis im Verfahren. Der Mediator in seiner Verfahrensfunktion wird im Beitrag Funktionsmediator vorgestellt.


Bitte beachten Sie, dass das Mediationsgesetz lediglich eine Ausbildung, nicht jedoch eine Berufstätigkeit als Mediator voraussetzt. Trotzdem kommt das Mediationsgesetz nur bei einer professionell angelegten Mediation zur Anwendung.2 Juristisch formuliert, muss ein verpflichtender Rechtsbindungswille erkennbar sein, die Mediation pflichtgemäß (also nach “nach den Kunstregeln”) durchzuführen.

Eine verbindliche Definition des Berufs gibt es nicht.3 Auch die Tätigkeitsbeschreibung ist nicht eindeutig. Die Agentur für Arbeit beschreibt den Beruf des Mediators unspezifisch über die beliebig anmutende Tätigkeit einer Streitvermittlung, die über die Durchführung einer Mediation hinausgeht, wie folgt:4

Mediator als Beruf (Berufsmediator)


Ohne nähere Definition wird der Mediator aber auch als Beruf bezeichnet.

Berufsderivate
Daneben bilden sich Begriffspaare wie Anwaltsmediator oder Richtermediator, die nach ihrem beruflichen Ursprung differenzieren5
Fachderivate
Und schließlich bilden sich Begriffspaare wie Wirtschaftsmediator, Familienmediator, usw., die nach dem Mediationsfeld differenzieren, in dem der Mediator tätig ist.
Irritationen
Die Möglichkeit der Kombination führt zu Begriffsbildungen, die lediglich auf einen Ursprungsberuf oder ein Anwendungsfeld hinweisen aber weder eine Berufsbezeichnung, noch eine Fachmediation dartellen.

“Mediatoren und Mediatorinnen tragen dazu bei, Streitigkeiten auf freiwilliger Basis ohne Gerichtsverfahren beizulegen ... Sie helfen den Konfliktparteien, Ziele festzulegen, miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam eine für alle Parteien vorteilhafte Lösung zu finden.”


Während der Mediator in der Verfahrensrolle singulär und sporadisch auftreten kann, impliziert die berufliche Anwendung eine Dauerhaftigkeit und setzt eine Regelmäßgkeit voraus. Weil die Tätigkeit zum Broterwerb dienen muss, lässt ihre professionelle Ausübung auch eine gewisse Qualität erwarten. Einem Berufsmediator kann unterstellt werden, dass er hinreichende Kenntnis in allen Disziplinen hat und alle professionellen Einflüsse beherrscht, sodass sich der Hinweis auf den Ursprungsberuf erübrigt.6 Der Begriff des Berufsmediators geht deshalb weit über die funktionale Rolle des Mediators hinaus. Die professionelle Ausübung der Tätigkeit steht im Vordergrund. Eindeutigkeit ergibt sich aus der folgenden Definition:

 Merke:
Leitsatz 4628 - Das Mediationsgesetz setzt lediglich eine Ausbildung, nicht jedoch eine Berufstätigkeit als Mediator voraus. Ein Mediator i.S.d. § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz ist also nicht zwingend auch ein Berufsmediator. Unter einem Berufmediator ist ein Streitvermittler zu verstehen, der professionell Mediationen durchführt und über ausreichende interdisziplinäre und interprofessionelle Kenntnisse verfügt, um damit seinen Lebensunterhalt isoliert von anderen Berufen und unabhängig von seinem Ursprungsberuf zu bestreiten.

Bezeichnungen

Weder die Bezeichnung als Mediator noch die Bezeichnung als Berufsmediator definieren die berufliche Tätigkeit eindeutig. Das hat mit dem Dienstleistungscharakter zu tun und soll auch im Zusammenhang mit der Untersuchung der Dienstleistung des Mediators erörtert werden.

Über die Berufsbezeichnung des Mediators

Im professionellen Umfeld wird der Begriff Mediator wie ein Titel verwendet, obwohl es sich dabei nur um eine Funktions- und gegebenenfalls um eine Berufsbezeichnung handeln kann. Aktuell bilden sich vier verschiedene Qualifikationen heraus. Sie bilden folgende Stufen der Professionalität heraus und geraten zunehmend in Konkurrenz zueinander:

Mediator

einfacher Mediator
Das ist der Mediator gem. § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz mit einer analogen Ausbildung.

zertifizierter Mediator
Das ist der Mediator, der gemäß §5 Abs. 2 Mediationsgesetz i.V.m. § 1 ZMediatAusbV die Mindestanforderungen einer Ausbildung nachweisen kann!

qualifizierter Mediator
Das ist der nach den, die Ausbildungsverordnung erweiternden Standards der Verbände qualifizierte oder lizenzierte Mediator.

Berufsmediator
Der Berufsmediator ist der fachlich erfahrene, praktizierende Mediator, der die Mediation in allen Aspekten unabhängig von seinem Grundberuf beherrscht.

Fachmediator
Der Fachmediator ist ein Mediator, der seine fachliche Ausrichtung zum Ausdruck bringt. Siehe Fachausbildung.

Die Bezeichnungen erlauben eine Systematik, mit der die unterschiedlichen Qualifikationen angedeutet werden. Lediglich der Begriff Zertifizierter Mediator ist eine gesetzliche Bezeichnung und dementsprechend geschützt.


Einzelheiten über die Vorschriften über den zertifizierten Mediator entnehmen Sie bitte dem Kommentar zur Ausbildungsverordnung. Die damit einhergehende Qualifizierung wird im Beitrag Qualifikation besprochen. Die den Qualifikationen zugeordneten Titel werden in dem Beitrag Ausbildungszertifikate zugeordnet.

Ausbildungsverordnung   
Kommentar zur Ausbildungsverordnung Die Qualifikation des Mediators Ausbildungszertifikate

Oxymorone

Interessanterweise neigen die juristischen Berufe dazu, den Begriff Mediator als ein sogenanntes Oxymoron, also als einen Begriff, der einen Widerspruch in sich trägt, zu verwenden. Die Rede ist vom Anwaltsmediator, vom Notarmediator oder vom Richtermediator, der inzwischen allerdings als Güterichter bezeichnet wird. Von einem Therapeutmediator hat bisher noch niemand gesprochen. Auch wenn man annehmen möchte, dass die Zusammenführung des Grundberufs mit dem Begriff Mediator nur auf die professionale Herkunft des Mediators hindeuten soll, gibt es sowohl für den Anwaltsmediator, den Notarmediator und den Richtermediator Sondervorschriften.

Anwaltsmediator Notarmediator Güterichter Berufsausübung 

Qualifikationen

Die unterschiedlichen Bezeichnungen ergeben sich im Wesentlichen aus einem unterschiedlichen Ausbildungsumfang.

einfach zertifiziert qualifiziert professionell
Niveau Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
Gesetz § 5 Abs. 1 MediationsG § 5 Abs. 2 MediationsG
ZMediatAusbV
§ 5 Abs. 1 und / oder Abs. 2 und Standards § 5 Abs. 2 und Berufsstandards
Titel Mediator zertifizierter Mediator institutionalisiert zB: Mediator (XY) ggfalls lizenzierter Mediator Berufsmediator
Zerfifikat Ausbildungszertifikat Ausbildungszertifikat Ausbildungszertifikat
ggfalls Lizenz
Berufszertifikat
ggfalls Lizenz7
Kompetenzen Sachkunde Kernkompetenz Mediationskompetenz Berufskompetenz
Qualität frei zu bestimmen Mindestanforderungen volle Mediationstauglichkeit volle Berufstauglichkleit
Fachmediator im Titel möglich lediglich als Zusatz möglich möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll überflüssig
geschützt nein ja, gesetzlich ggfalls als Marke Berufszertifikat
Stunden mehr als 90 130 mehr als 200 mehr als 350
Stundentyp gemischt Präsenz prozentuiert gemischt
Inhalte - ZMediatAusbV Standards Standards
Inhaltsvorgaben nein ja ja ja
Supervision empfohlen verbindlich verbindlich verbindlich
Typ - Einzel- oder Gruppensupervision Fallsupervision Fall und Praxis
Anzahl - 5 ≥ 1 5
Rollenspiele vorgesehen vorgeschrieben vorgeschrieben vorgeschrieben
Dokumentation - - je nach Vorgabe vorgeschrieben
Fortbildung vorgeschrieben gem. ZMediatAusbV vorgeschrieben vorgeschrieben
Kontrolle Abmahnung Abmahnung Abmahnung, ggfalls Lizenzverlust Abmahnung, ggfalls Zertifikatsverlust

Das Niveau beschreibt den nach Ausbildungsstufen differenzierten Ausbildungsgrad. Die Abstufungen qualifiziert und professionell folgen dem Bedürfnis, Abschlüsse und Qualifikationen anzubieten, die über die Mindestanforderung des zertifizierten Mediators hinausgehen. Die Ausbildungsinhalte passen sich den Graduierungen an. Eine vollwertige Qualifikation würde nach der hier vertretenen Auffassung alle Anforderungen zur professionellen und rechtssicheren Ausübung der Mediation als Berufsmediator erfüllen. Bei einem Berufsmediator kommt es nicht mehr darauf an, welchem Ursprungsberuf er angehört. Die darauf abzielende Ausbildung umfasst alle Disziplinen, die auf die Mediation einwirken und alle professioellen Bereiche, in denen die Mediation zur Anwendung kommt.

Tätigkeit

Die Agentur für Arbeit führt aus: “Mediatoren und Mediatorinnen finden Beschäftigung in Kanzleien für Mediation, bei Unternehmensberatern, in psychotherapeutischen Praxen und Einrichtungen des Sozialwesens, in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für Mediation”. Der Mediator übt einen so genannten freien Beruf aus. Das ergibt sich aus seiner Unabhängigkeit, die der Gesetzgeber in § 1 Abs. 2 MediationsG festgeschrieben hat. Was die Agentur für Arbeit übersieht sind Einstellungsmöglichkeiten als firmeninterner Mediator, die oft als Konfliktlotsen bezeichnet werden. Wegen der Unabhängigkeit müssen die Verträge bei angestellten Mediatoren entsprechende Klauseln beinhalten. Ein Mediator darf nicht weisungsabhängig sein und muss die Vertraulichkeit auch dem Arbeitgeber gegenüber wahren können. Das Tätigkeitsumfeld für Mediatoren geht noch weiter, wenn man nicht auf das Verfahren, sondern die Kompetenz achtet. Dann ist Mediation eine Qualifikation für Führungspositionen und alle - so paradox dies klingen mag, die als Entscheider unterwegs sind.

Ausbildung

Wie wird man ein professioneller Mediator?
Natürlich steht am Anfang eine Ausbildung. Sie allein macht aber noch keinen Mediator aus. Weil die Mediation ein kognitionsgesteuertes Verfahren ist, zeichnet sich ein Mediator durch seine innere Einstellung aus, die sich in der Haltung niederschlägt.

Alles über die Mediatorenausbildung Haltung 

Kompetenz

Die Ausbildung gibt zwar Anhaltspunkte. Sie beschreibt aber nicht eindeutig, über welche Kompetenz der ausgebildete Mediator verfügt. Mit der Frage geht die Überlegung einher, über welche Kompetenz er denn überhaupt verfügen muss. Es ist keine leicht zu beantwortende Frage. Die oft nach vorne gestellten empathischen Fähigkeiten genügen sicher nicht, um seine Kompetenz auszudrücken. Empathische Fähigkeiten haben auch andere Dienstleister und übrigens auch mehr oder weniger jeder Mensch. Der Versuch, die (erforderliche) Kompetenz des Mediators präziser zu beschreiben, orientiert sich zunächst an der Frage, ob und welche Kompetenz der Mediation an und für sich zugeschrieben wird. Dann zeigt sich die Kompetenz des Mediators zum Beispiel schon daran, ob und inwieweit er die Kompetenz der Mediation verstanden hat und umsetzen kann. Bitte lesen Sie die Beiträge über die Mediationskompetenz und die sich daraus ergebende Mediatorenkompetenz, wenn Sie der Frage auf den Grund gehen wollen. Ganz allgemein ließe sich die Kompetenz des Mediators mit der Formel beschreiben:

 Merke:
Leitsatz 14792 - Die Kompetenz der Mediation wird von der Kompetenz des Mediators unterschieden. Die Unterscheidung soll herausstellen, dass die Mediation selbst über einen Mechanismus verfügt, der die Parteien zur Lösung führt. Die Kompetenz des Mediators besteht also darin, diesen Mechanismus auszulösen um ihn mit der persönlichen Kompetenz zu ergänzen und zu unterstützen.

Mediationskompetenz Mediatorenkompetenz

Berufsrecht

Ein Mediator, der professionelle Dienstleistungen anbietet, bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Ein explizites Berufsrecht gibt es nicht, allerdings haben einige Berufe Regelungen auch über die Verwendung und Ausübung der Mediation getroffen und versucht, die rechtliche Lücke zu schließen. Welchem Berufsrecht sie unterliegen und was sie als Berufsmediator zu beachten haben, nimmt den Raum eines ganzen Kapitels ein. Sie finden deshalb vertiefende Informationen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zur Berufsausübung.

Berufsausübung

Mediatorenwahl

Aus der Sicht der potenziellen Klienten (der Parteien) ist die Wahl des Mediators eine zusätzliche Herausforderung. Woran ist dessen Qualifikation festzumachen? Wegen der Ungenauigkeiten ist die Mediation nach wie vor eher ein Empfehlungsberuf. Wenn mir ein Mediator empfohlen wird, muss er schon gut sein. Leider ist das auch keine Garantie. Ein fachlich kompetenter Mediator stellt den Parteien die Wahl frei, nachdem er ihnen die Kriterien für die Wahl des Mediators aufgedeckt hat. Er kann auch ziemlich genau die Vorgehensweise und ihre Wirkungen schildern. Das Thema ist wichtig genug, um ihm einen eigenen Beitrag zu widmen.

Mediatorenwahl

Bedeutung für die Mediation

Viele Qualifikationsbezeichnungen sind ausgedacht. Sie versuchen, die Qualitätssteigerung zum zertifizierten Mediator abzubilden, der erklärtermaßen nur eine Mindestanforderung darstellt. Sie wollen verhindern, dass der zertifizierte Mediator als die höchste Qualifizierung verstanden wird. Um die tatsächliche Kompetenz des Mediators erkennbar werden zu lassen, sollte zwischen Berufs- und Ausbildungszertifikaten unterschieden werden. Die Diskrepanz zwischen den Ausbildungszertifikaten und der Berufstätigkeit wird im Beitrag Ausbildungszertifikate dargelegt. Eine ausführliche Kommentierung zur Ausbildungsverordnung befindet sich im Kapitel ZMediatAusbV.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-12-08 08:43 / Version 206.

Alias: Berufsmediator, Mediator mit Zertifikat
Siehe auch: ZMediatAusbV, §5 Mediationsgesetz, Mediator als Funktion, Soll ich zertifizierter Mediator werden?, Beruf, Mediator-Beruf, Berufsausübung, Qualifikation
Diskussion: Ist Mediator ein Beruf?
Prüfvermerk:

1 Siehe dazu auch Gendersprache
2 Siehe die Kommentierung zu §1 Mediationsgesetz
3 Mehr dazu unter Berufsausübung
4 Tätigkeitsbeschreibung Ablesedatum der Webseite: 30.8.2019
5 Siehe zur Problematik: Beruf
6 Worauf z.B. Anwaltsmediatoren Wert legen. Siehe auch Der Einfluss des Ursprungsberufs
7 Wird, soweit bekannt, derzeit nur vom Verband Integrierte Mediation angeboten.


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor und Bernard Sfez . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag November 1, 2024 00:52:32 CET.

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