Der Mediator und die Mediation
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Es geht um die Frage, was ein Mediator überhaupt ist. Der Begriff hat mehrere Bedeutungen mit rechtlichen und praktischen Konsequenzen.
Beruf Mediator Verfahrensmediator Berufsmediator zertifizierter Mediator Mediatorenwahl Mediatorenverzeichnis
Abstract: Wenn die Rede von dem Mediator oder der Mediatorin ist, kann damit der Mediator im Verfahren einerseits und der Mediator als Beruf andererseits gemeint sein. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die Informatik eine Mediation als Software-Entwurfsmuster kennt, wo auch ein Mediator auftritt. Das gleiche gilt für die Chemie, die ebenfalls einen Mediator als Botenstoff zur Übertragung von Signalen beschreibt. Schließlich nennt die Statistik den Mediator als eine intervenierende Variable.
Der Mediator, das unbekannte Wesen.
Buchinhalt Themenportale VerfahrensmediatorEinführung und Inhalt: Die Ausführungen beginnen nicht nur mit dem Hinweis auf eine begriffliche Irritation, sondern auch mit einer Genderproblematik.1 Das Gesetz spricht von "dem Mediator" und verwendet wie auch das Wiki ein generisches, nicht sexistisches Maskulinum. Sowohl das Gesetz wie das Wiki meinen damit natürlich alle Geschlechter, sodass auch Mediatorinnen in gleicher Weise und mit gleicher Wertschätzung gemeint sind und angesprochen werden. Warum diese Gendersprache verwendet wird, wird im Beitrag Gendersprache im Einzelnen hergeleitet und dargelegt.
Der Mediator, das unbekannte Wesen
So wie dem Begriff Mediation verschiedene Bedeutungen zugeschrieben werden können, so unklar ist auch, was sich hinter dem Begriff des Mediators verbirgt. Ganz allgemein gesagt, handelt es sich um einen Vermittler. Das kann aber auch ein Makler oder ein Schlichter sein. Mit dem Mediationsgesetz wurde zwar klargestellt, wer sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf. Die Bezeichnung als Mediator ist indes nicht geschützt. Umso mehr kommt es darauf an, sich klar zu machen, was das genau ist. Den Ausgangspunkt bildet natürlich das Mediationsgesetz.
Die notwendige Unterscheidung
§1 Absatz 2 Mediationsgesetz definiert den Mediator als eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Trotz der Legaldefinition wird der Bergriff jedoch vieldeutig verwendet. Die naheliegende Abgrenzung der synonym verwendeten Begriffe im Bereich der Konfliktbeilegung erwartet eine grundlegende Unterscheidung zwischen dem Funktionsmediator und dem Berufsmediator.
Mediator als Funktion (Verfahrensmediator)
In diesem Verständnis beschreibt der Begriff Mediator die Rolle der unabhängigen und neutralen Person ohne Entscheidungsbefugnis im Verfahren. Der Mediator in seiner Verfahrensfunktion wird im Beitrag Funktionsmediator vorgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Mediationsgesetz lediglich eine Ausbildung, nicht jedoch eine Berufstätigkeit als Mediator voraussetzt. Trotzdem kommt das Mediationsgesetz nur bei einer professionell angelegten Mediation zur Anwendung.2
Juristisch formuliert, muss ein verpflichtender Rechtsbindungswille erkennbar sein, die Mediation pflichtgemäß (also nach “nach den Kunstregeln”) durchzuführen.
Eine verbindliche Definition des Berufs gibt es nicht.3 Auch die Tätigkeitsbeschreibung ist nicht eindeutig. Die Agentur für Arbeit beschreibt den Beruf des Mediators unspezifisch über die beliebig anmutende Tätigkeit einer Streitvermittlung, die über die Durchführung einer Mediation hinausgeht, wie folgt:4
Mediator als Beruf (Berufsmediator)
Ohne nähere Definition wird der Mediator aber auch als Beruf bezeichnet.
- Berufsderivate
- Daneben bilden sich Begriffspaare wie Anwaltsmediator oder Richtermediator, die nach ihrem beruflichen Ursprung differenzieren5
- Fachderivate
- Und schließlich bilden sich Begriffspaare wie Wirtschaftsmediator, Familienmediator, usw., die nach dem Mediationsfeld differenzieren, in dem der Mediator tätig ist.
- Irritationen
- Die Möglichkeit der Kombination führt zu Begriffsbildungen, die lediglich auf einen Ursprungsberuf oder ein Anwendungsfeld hinweisen aber weder eine Berufsbezeichnung, noch eine Fachmediation dartellen.
Während der Mediator in der Verfahrensrolle singulär und sporadisch auftreten kann, impliziert die berufliche Anwendung eine Dauerhaftigkeit und setzt eine Regelmäßgkeit voraus. Weil die Tätigkeit zum Broterwerb dienen muss, lässt ihre professionelle Ausübung auch eine gewisse Qualität erwarten. Einem Berufsmediator kann unterstellt werden, dass er hinreichende Kenntnis in allen Disziplinen hat und alle professionellen Einflüsse beherrscht, sodass sich der Hinweis auf den Ursprungsberuf erübrigt.6
Der Begriff des Berufsmediators geht deshalb weit über die funktionale Rolle des Mediators hinaus. Die professionelle Ausübung der Tätigkeit steht im Vordergrund. Eindeutigkeit ergibt sich aus der folgenden Definition:
Bezeichnungen
Weder die Bezeichnung als Mediator noch die Bezeichnung als Berufsmediator definieren die berufliche Tätigkeit eindeutig. Das hat mit dem Dienstleistungscharakter zu tun und soll auch im Zusammenhang mit der Untersuchung der Dienstleistung des Mediators erörtert werden.
Über die Berufsbezeichnung des Mediators
Im professionellen Umfeld wird der Begriff Mediator wie ein Titel verwendet, obwohl es sich dabei nur um eine Funktions- und gegebenenfalls um eine Berufsbezeichnung handeln kann. Aktuell bilden sich vier verschiedene Qualifikationen heraus. Sie bilden folgende Stufen der Professionalität heraus und geraten zunehmend in Konkurrenz zueinander:
einfacher Mediator
Das ist der Mediator gem. § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz mit einer analogen Ausbildung.
zertifizierter Mediator
Das ist der Mediator, der gemäß §5 Abs. 2 Mediationsgesetz i.V.m. § 1 ZMediatAusbV die Mindestanforderungen einer Ausbildung nachweisen kann!
qualifizierter Mediator
Das ist der nach den, die Ausbildungsverordnung erweiternden Standards der Verbände qualifizierte oder lizenzierte Mediator.
Berufsmediator
Der Berufsmediator ist der fachlich erfahrene, praktizierende Mediator, der die Mediation in allen Aspekten unabhängig von seinem Grundberuf beherrscht.
Fachmediator
Der Fachmediator ist ein Mediator, der seine fachliche Ausrichtung zum Ausdruck bringt. Siehe Fachausbildung.
Die Bezeichnungen erlauben eine Systematik, mit der die unterschiedlichen Qualifikationen angedeutet werden. Lediglich der Begriff Zertifizierter Mediator ist eine gesetzliche Bezeichnung und dementsprechend geschützt.
Einzelheiten über die Vorschriften über den zertifizierten Mediator entnehmen Sie bitte dem Kommentar zur Ausbildungsverordnung. Die damit einhergehende Qualifizierung wird im Beitrag Qualifikation besprochen. Die den Qualifikationen zugeordneten Titel werden in dem Beitrag Ausbildungszertifikate zugeordnet.
Kommentar zur Ausbildungsverordnung Die Qualifikation des Mediators Ausbildungszertifikate
Oxymorone
Interessanterweise neigen die juristischen Berufe dazu, den Begriff Mediator als ein sogenanntes Oxymoron, also als einen Begriff, der einen Widerspruch in sich trägt, zu verwenden. Die Rede ist vom Anwaltsmediator, vom Notarmediator oder vom Richtermediator, der inzwischen allerdings als Güterichter bezeichnet wird. Von einem Therapeutmediator hat bisher noch niemand gesprochen. Auch wenn man annehmen möchte, dass die Zusammenführung des Grundberufs mit dem Begriff Mediator nur auf die professionale Herkunft des Mediators hindeuten soll, gibt es sowohl für den Anwaltsmediator, den Notarmediator und den Richtermediator Sondervorschriften.
Anwaltsmediator Notarmediator Güterichter Berufsausübung
Qualifikationen
Die unterschiedlichen Bezeichnungen ergeben sich im Wesentlichen aus einem unterschiedlichen Ausbildungsumfang.
einfach | zertifiziert | qualifiziert | professionell | |
---|---|---|---|---|
Niveau | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
Gesetz | § 5 Abs. 1 MediationsG | § 5 Abs. 2 MediationsG ZMediatAusbV |
§ 5 Abs. 1 und / oder Abs. 2 und Standards | § 5 Abs. 2 und Berufsstandards |
Titel | Mediator | zertifizierter Mediator | institutionalisiert zB: Mediator (XY) ggfalls lizenzierter Mediator | Berufsmediator |
Zerfifikat | Ausbildungszertifikat | Ausbildungszertifikat | Ausbildungszertifikat ggfalls Lizenz |
Berufszertifikat ggfalls Lizenz7 |
Kompetenzen | Sachkunde | Kernkompetenz | Mediationskompetenz | Berufskompetenz |
Qualität | frei zu bestimmen | Mindestanforderungen | volle Mediationstauglichkeit | volle Berufstauglichkleit |
Fachmediator | im Titel möglich | lediglich als Zusatz möglich | möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll | überflüssig |
geschützt | nein | ja, gesetzlich | ggfalls als Marke | Berufszertifikat |
Stunden | mehr als 90 | 130 | mehr als 200 | mehr als 350 |
Stundentyp | gemischt | Präsenz | prozentuiert | gemischt |
Inhalte | - | ZMediatAusbV | Standards | Standards |
Inhaltsvorgaben | nein | ja | ja | ja |
Supervision | empfohlen | verbindlich | verbindlich | verbindlich |
Typ | - | Einzel- oder Gruppensupervision | Fallsupervision | Fall und Praxis |
Anzahl | - | 5 | ≥ 1 | 5 |
Rollenspiele | vorgesehen | vorgeschrieben | vorgeschrieben | vorgeschrieben |
Dokumentation | - | - | je nach Vorgabe | vorgeschrieben |
Fortbildung | vorgeschrieben | gem. ZMediatAusbV | vorgeschrieben | vorgeschrieben |
Kontrolle | Abmahnung | Abmahnung | Abmahnung, ggfalls Lizenzverlust | Abmahnung, ggfalls Zertifikatsverlust |
Das Niveau beschreibt den nach Ausbildungsstufen differenzierten Ausbildungsgrad. Die Abstufungen qualifiziert und professionell folgen dem Bedürfnis, Abschlüsse und Qualifikationen anzubieten, die über die Mindestanforderung des zertifizierten Mediators hinausgehen. Die Ausbildungsinhalte passen sich den Graduierungen an. Eine vollwertige Qualifikation würde nach der hier vertretenen Auffassung alle Anforderungen zur professionellen und rechtssicheren Ausübung der Mediation als Berufsmediator erfüllen. Bei einem Berufsmediator kommt es nicht mehr darauf an, welchem Ursprungsberuf er angehört. Die darauf abzielende Ausbildung umfasst alle Disziplinen, die auf die Mediation einwirken und alle professioellen Bereiche, in denen die Mediation zur Anwendung kommt.
Tätigkeit
Die Agentur für Arbeit führt aus: “Mediatoren und Mediatorinnen finden Beschäftigung in Kanzleien für Mediation, bei Unternehmensberatern, in psychotherapeutischen Praxen und Einrichtungen des Sozialwesens, in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für Mediation”. Der Mediator übt einen so genannten freien Beruf aus. Das ergibt sich aus seiner Unabhängigkeit, die der Gesetzgeber in § 1 Abs. 2 MediationsG festgeschrieben hat. Was die Agentur für Arbeit übersieht sind Einstellungsmöglichkeiten als firmeninterner Mediator, die oft als Konfliktlotsen bezeichnet werden. Wegen der Unabhängigkeit müssen die Verträge bei angestellten Mediatoren entsprechende Klauseln beinhalten. Ein Mediator darf nicht weisungsabhängig sein und muss die Vertraulichkeit auch dem Arbeitgeber gegenüber wahren können. Das Tätigkeitsumfeld für Mediatoren geht noch weiter, wenn man nicht auf das Verfahren, sondern die Kompetenz achtet. Dann ist Mediation eine Qualifikation für Führungspositionen und alle - so paradox dies klingen mag, die als Entscheider unterwegs sind.
Ausbildung
Wie wird man ein professioneller Mediator?
Natürlich steht am Anfang eine Ausbildung. Sie allein macht aber noch keinen Mediator aus. Weil die Mediation ein kognitionsgesteuertes Verfahren ist, zeichnet sich ein Mediator durch seine innere Einstellung aus, die sich in der Haltung niederschlägt.
Alles über die Mediatorenausbildung Haltung
Kompetenz
Die Ausbildung gibt zwar Anhaltspunkte. Sie beschreibt aber nicht eindeutig, über welche Kompetenz der ausgebildete Mediator verfügt. Mit der Frage geht die Überlegung einher, über welche Kompetenz er denn überhaupt verfügen muss. Es ist keine leicht zu beantwortende Frage. Die oft nach vorne gestellten empathischen Fähigkeiten genügen sicher nicht, um seine Kompetenz auszudrücken. Empathische Fähigkeiten haben auch andere Dienstleister und übrigens auch mehr oder weniger jeder Mensch. Der Versuch, die (erforderliche) Kompetenz des Mediators präziser zu beschreiben, orientiert sich zunächst an der Frage, ob und welche Kompetenz der Mediation an und für sich zugeschrieben wird. Dann zeigt sich die Kompetenz des Mediators zum Beispiel schon daran, ob und inwieweit er die Kompetenz der Mediation verstanden hat und umsetzen kann. Bitte lesen Sie die Beiträge über die Mediationskompetenz und die sich daraus ergebende Mediatorenkompetenz, wenn Sie der Frage auf den Grund gehen wollen. Ganz allgemein ließe sich die Kompetenz des Mediators mit der Formel beschreiben:
Mediationskompetenz Mediatorenkompetenz
Berufsrecht
Ein Mediator, der professionelle Dienstleistungen anbietet, bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Ein explizites Berufsrecht gibt es nicht, allerdings haben einige Berufe Regelungen auch über die Verwendung und Ausübung der Mediation getroffen und versucht, die rechtliche Lücke zu schließen. Welchem Berufsrecht sie unterliegen und was sie als Berufsmediator zu beachten haben, nimmt den Raum eines ganzen Kapitels ein. Sie finden deshalb vertiefende Informationen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zur Berufsausübung.
Mediatorenwahl
Aus der Sicht der potenziellen Klienten (der Parteien) ist die Wahl des Mediators eine zusätzliche Herausforderung. Woran ist dessen Qualifikation festzumachen? Wegen der Ungenauigkeiten ist die Mediation nach wie vor eher ein Empfehlungsberuf. Wenn mir ein Mediator empfohlen wird, muss er schon gut sein. Leider ist das auch keine Garantie. Ein fachlich kompetenter Mediator stellt den Parteien die Wahl frei, nachdem er ihnen die Kriterien für die Wahl des Mediators aufgedeckt hat. Er kann auch ziemlich genau die Vorgehensweise und ihre Wirkungen schildern. Das Thema ist wichtig genug, um ihm einen eigenen Beitrag zu widmen.
Bedeutung für die Mediation
Viele Qualifikationsbezeichnungen sind ausgedacht. Sie versuchen, die Qualitätssteigerung zum zertifizierten Mediator abzubilden, der erklärtermaßen nur eine Mindestanforderung darstellt. Sie wollen verhindern, dass der zertifizierte Mediator als die höchste Qualifizierung verstanden wird. Um die tatsächliche Kompetenz des Mediators erkennbar werden zu lassen, sollte zwischen Berufs- und Ausbildungszertifikaten unterschieden werden. Die Diskrepanz zwischen den Ausbildungszertifikaten und der Berufstätigkeit wird im Beitrag Ausbildungszertifikate dargelegt. Eine ausführliche Kommentierung zur Ausbildungsverordnung befindet sich im Kapitel ZMediatAusbV.
Was tun wenn ...
- Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
- Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
- Jemand betreibt die Mediation ohne Mediator zu sein
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Alias: Berufsmediator, Mediator mit Zertifikat
Siehe auch: ZMediatAusbV, §5 Mediationsgesetz, Mediator als Funktion, Soll ich zertifizierter Mediator werden?, Beruf, Mediator-Beruf, Berufsausübung, Qualifikation
Diskussion: Ist Mediator ein Beruf?
Prüfvermerk: